Minijob-Studie: Binsenweisheiten
- Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 19.01.2012
Pressemitteilung vom: 19.01.2012 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln
Kurzfassung: Geringfügig Beschäftigte – so stellt die Hans-Böckler-Stiftung fest – erzielen geringere Löhne als andere Arbeitnehmer. Sie würden somit diskriminiert. Doch der Vergleich hinkt. Dass Minijob-Beschäftigte weniger verdienen als andere, kann ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 19.01.2012] Minijob-Studie: Binsenweisheiten
Geringfügig Beschäftigte – so stellt die Hans-Böckler-Stiftung fest – erzielen geringere Löhne als andere Arbeitnehmer. Sie würden somit diskriminiert. Doch der Vergleich hinkt.
Dass Minijob-Beschäftigte weniger verdienen als andere, kann eigentlich kaum überraschen. Denn die meisten Minijobs stellen keine gehobenen Anforderungen an die Qualifikation. Entsprechend niedrig ist der Lohn – ganz unabhängig davon, welche Qualifikation der Arbeitnehmer tatsächlich vorweisen kann. Darüber hinaus stellen die gewerkschaftsnahen Autoren selbst fest, dass geringfügig Beschäftigte durch ihre kurzen Arbeitszeiten weniger Verantwortung für betriebliche Abläufe übernehmen können. Ein Lohnabschlag zu den Stammbelegschaften kann daher durchaus gerechtfertigt sein.
Die geforderte Abschaffung der Minijobs würde den betroffenen Arbeitnehmern einen Bärendienst erweisen. Sie müssten künftig 20 Prozent von ihrem Lohn abgeben, ohne dafür nennenswert bessere soziale Leistungen zu erhalten. Am Ende würde wohl in erster Linie die Schwarzarbeit profitieren.
Holger Schäfer
Telefon: 030 27877-124
Geringfügig Beschäftigte – so stellt die Hans-Böckler-Stiftung fest – erzielen geringere Löhne als andere Arbeitnehmer. Sie würden somit diskriminiert. Doch der Vergleich hinkt.
Dass Minijob-Beschäftigte weniger verdienen als andere, kann eigentlich kaum überraschen. Denn die meisten Minijobs stellen keine gehobenen Anforderungen an die Qualifikation. Entsprechend niedrig ist der Lohn – ganz unabhängig davon, welche Qualifikation der Arbeitnehmer tatsächlich vorweisen kann. Darüber hinaus stellen die gewerkschaftsnahen Autoren selbst fest, dass geringfügig Beschäftigte durch ihre kurzen Arbeitszeiten weniger Verantwortung für betriebliche Abläufe übernehmen können. Ein Lohnabschlag zu den Stammbelegschaften kann daher durchaus gerechtfertigt sein.
Die geforderte Abschaffung der Minijobs würde den betroffenen Arbeitnehmern einen Bärendienst erweisen. Sie müssten künftig 20 Prozent von ihrem Lohn abgeben, ohne dafür nennenswert bessere soziale Leistungen zu erhalten. Am Ende würde wohl in erster Linie die Schwarzarbeit profitieren.
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Über Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln):
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Wir vertreten eine klare marktwirtschaftliche Position. Es ist unser Auftrag, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Wir analysieren Fakten, zeigen Trends, ergründen Zusammenhänge – über die wir die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informieren.
Wir forschen nicht im Elfenbeinturm: Unsere Erkenntnisse sollen Diskussionen anstoßen. Unsere Ergebnisse helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Anwalt marktwirtschaftlicher Prinzipien entwerfen wir für die deutsche Volkswirtschaft und die Wirtschaftspolitik die bestmöglichen Strategien und fordern und fördern deren Umsetzung.
Firmenkontakt:
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