Im Plenum am 20. Januar: Zwischenberichte der Internet-Enquete
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 19.01.2012
Pressemitteilung vom: 19.01.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Am Freitag, 20. Januar 2012 geht es im Plenum des Deutschen Bundestages ab neun Uhr um die Internet-Enquete. Thema der 90-minütigen Debatte sind der Tätigkeitsbericht vom April 2011 und der Zwischenbericht Medienkompetenz. "Die Digitalisierung ...
[Deutscher Bundestag - 19.01.2012] Im Plenum am 20. Januar: Zwischenberichte der Internet-Enquete
Am Freitag, 20. Januar 2012 geht es im Plenum des Deutschen Bundestages ab neun Uhr um die Internet-Enquete. Thema der 90-minütigen Debatte sind der Tätigkeitsbericht vom April 2011 und der Zwischenbericht Medienkompetenz.
"Die Digitalisierung der Gesellschaft hat unser Leben verändert und wird dies auch in Zukunft tun. Die Internetenquete ist weltweit das erste parlamentarische Gremium, das die Folgen der digitalen Revolution umfassend untersucht und hierzu konkreten Handlungsbedarf definiert", sagt der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Axel E. Fischer (CDU/CSU).
Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat zu zwölf Themen Projektgruppen eingesetzt. In dem im April 2011 erschienenen Tätigkeitsbericht der Kommission geht es um den Stand der Arbeit in den zuerst eingesetzten vier Projektgruppen Datenschutz, Medienkompetenz, Netzneutralität und Urheberrecht.
Der Zwischenbericht Medienkompetenz ist der erste thematische Zwischenbericht der Enquete. Die Enquete-Kommission empfiehlt hierin unter anderem eine stärkere Vernetzung der medienpädagogischen Aktivitäten auf Bundes- und Länderebene und die Ausstattung von Schulkindern mit Laptops. Zwei der zwölf Handlungsempfehlungen wurden dabei von der Online-Beteiligungsplattform der Enquete-Kommission enquetebeteiligung.de übernommen.
Nach dem Tätigkeitsbericht, dem Bericht zur Medienkompetenz und dem zwischenzeitlich ebenfalls erschienenen Bericht zum Urheberrecht werden in Kürze die nächsten Handlungsempfehlungen zu den Themen Netzneutralität beziehungsweise Datenschutz und Persönlichkeitsrechte vorgelegt. Diese Berichte wurden im Oktober und Dezember 2011 durch die Kommission verabschiedet.
17 Abgeordnete und 17 Sachverständige sind Mitglieder der Enquete-Kommission, die sich jenseits des politischen Tagesgeschäfts mit den mittel- und langfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen des Internets beschäftigt. Der Deutsche Bundestag hatte am 4. März 2010 die Einsetzung der Kommission beschlossen.
Weitere Informationen auf:
www.internetenquete.de www.enquetebeteiligung.de
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Am Freitag, 20. Januar 2012 geht es im Plenum des Deutschen Bundestages ab neun Uhr um die Internet-Enquete. Thema der 90-minütigen Debatte sind der Tätigkeitsbericht vom April 2011 und der Zwischenbericht Medienkompetenz.
"Die Digitalisierung der Gesellschaft hat unser Leben verändert und wird dies auch in Zukunft tun. Die Internetenquete ist weltweit das erste parlamentarische Gremium, das die Folgen der digitalen Revolution umfassend untersucht und hierzu konkreten Handlungsbedarf definiert", sagt der Vorsitzende der Enquete-Kommission, Axel E. Fischer (CDU/CSU).
Die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat zu zwölf Themen Projektgruppen eingesetzt. In dem im April 2011 erschienenen Tätigkeitsbericht der Kommission geht es um den Stand der Arbeit in den zuerst eingesetzten vier Projektgruppen Datenschutz, Medienkompetenz, Netzneutralität und Urheberrecht.
Der Zwischenbericht Medienkompetenz ist der erste thematische Zwischenbericht der Enquete. Die Enquete-Kommission empfiehlt hierin unter anderem eine stärkere Vernetzung der medienpädagogischen Aktivitäten auf Bundes- und Länderebene und die Ausstattung von Schulkindern mit Laptops. Zwei der zwölf Handlungsempfehlungen wurden dabei von der Online-Beteiligungsplattform der Enquete-Kommission enquetebeteiligung.de übernommen.
Nach dem Tätigkeitsbericht, dem Bericht zur Medienkompetenz und dem zwischenzeitlich ebenfalls erschienenen Bericht zum Urheberrecht werden in Kürze die nächsten Handlungsempfehlungen zu den Themen Netzneutralität beziehungsweise Datenschutz und Persönlichkeitsrechte vorgelegt. Diese Berichte wurden im Oktober und Dezember 2011 durch die Kommission verabschiedet.
17 Abgeordnete und 17 Sachverständige sind Mitglieder der Enquete-Kommission, die sich jenseits des politischen Tagesgeschäfts mit den mittel- und langfristigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen des Internets beschäftigt. Der Deutsche Bundestag hatte am 4. März 2010 die Einsetzung der Kommission beschlossen.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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