SWR kann versteckte Aufnahmen von Günter Wallraff weiter zeigen Ehemalige Großbäckerei zieht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Land

  • Pressemitteilung der Firma Südwestrundfunk (SWR), 20.01.2012
Pressemitteilung vom: 20.01.2012 von der Firma Südwestrundfunk (SWR) aus Stuttgart

Kurzfassung: Köln, Mainz. Der Südwestrundfunk (SWR) kann auch weiterhin Filmaufnahmen von Günter Wallraff zeigen, die dieser mit versteckter Kamera in einer ehemaligen Hunsrücker Großbäckerei gemacht hat. Unter anderem das wollte die Großbäckerei mit ...

[Südwestrundfunk (SWR) - 20.01.2012] SWR kann versteckte Aufnahmen von Günter Wallraff weiter zeigen Ehemalige Großbäckerei zieht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln kurz vor Urteilsverkündung zurück


Köln, Mainz. Der Südwestrundfunk (SWR) kann auch weiterhin Filmaufnahmen von Günter Wallraff zeigen, die dieser mit versteckter Kamera in einer ehemaligen Hunsrücker Großbäckerei gemacht hat. Unter anderem das wollte die Großbäckerei mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln unterbinden. Anlass des Gerichtsverfahrens war ein Fernsehbericht der Sendereihe "Zur Sache Rheinland-Pfalz!" im SWR Fernsehen, in dem über ein Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsführer der Großbäckerei in Rheinland-Pfalz berichtet wurde. Ihm wird fahrlässige Körperverletzung wegen Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften in der Bäckerei und dadurch entstandene Verletzungen einzelner Beschäftigter vorgeworfen. In dieser Bäckerei hatte zuvor der Journalist Günter Wallraff gearbeitet und mit versteckter Kamera die dortigen Arbeitsbedingungen dokumentiert und öffentlich gemacht. Der SWR hatte in seinem Fernsehbericht einzelne dieser Aufnahmen gezeigt, deren erneute Verbreitung untersagt werden sollte.

Der SWR ist dem Antrag entgegengetreten. Er sieht ein klares öffentliches Interesse an diesen Aufnahmen und den dort gezeigten Arbeitsbedingungen. Auch sollte es dem SWR verboten werden, Aufnahmen einer Brandwunde am Arm von Wallraff zu zeigen - dies mit der Behauptung, hierbei handele es sich um eine gestellte Aufnahme, die Wunde sei "eine maskenbildnerische Inszenierung" gewesen. Das sieht der SWR als Unterstellung an. Auf seinen Antrag ist Günter Wallraff in der mündlichen Verhandlung am 6. Januar 2012 als Zeuge vernommen worden. Wallraff konnte dabei überzeugend darlegen, dass die im Film gezeigte Wunde echt war und er sich diese bei der Arbeit in der Bäckerei zugezogen habe.

Nun hat die ehemalige Großbäckerei kurz vor Verkündung des Urteils ihren Unterlassungsantrag zurückgenommen. Der SWR wertet dies als Bestätigung seiner Rechtsauffassung.




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