Auf Flughafenverfahren verzichten
- Pressemitteilung der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg, 20.01.2012
Pressemitteilung vom: 20.01.2012 von der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg aus Potsdam
Kurzfassung: Die innenpolitische Sprecherin der Landtagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat sich der Kritik von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden am beabsichtigten Flughafenverfahren für Asylbewerber und Asylbewerberinnen am Flughafen ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 20.01.2012] Auf Flughafenverfahren verzichten
Die innenpolitische Sprecherin der Landtagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat sich der Kritik von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden am beabsichtigten Flughafenverfahren für Asylbewerber und Asylbewerberinnen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) angeschlossen.
"Im Schnellverfahren über Asylanträge zu entscheiden ist eines Rechtsstaates wie der Bundesrepublik nicht würdig. Die extrem kurzen Fristen machen das Flughafenverfahren fehleranfällig. Das Vorgehen setzt die Asylbewerber einem unnötigen psychischen Druck aus. Auf das Einsperren von Flüchtlingen auf dem BER muss verzichtet und über ihre Asylanträge im regulären Asylverfahren entschieden werden."
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
presse@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de
Die innenpolitische Sprecherin der Landtagfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat sich der Kritik von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden am beabsichtigten Flughafenverfahren für Asylbewerber und Asylbewerberinnen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) angeschlossen.
"Im Schnellverfahren über Asylanträge zu entscheiden ist eines Rechtsstaates wie der Bundesrepublik nicht würdig. Die extrem kurzen Fristen machen das Flughafenverfahren fehleranfällig. Das Vorgehen setzt die Asylbewerber einem unnötigen psychischen Druck aus. Auf das Einsperren von Flüchtlingen auf dem BER muss verzichtet und über ihre Asylanträge im regulären Asylverfahren entschieden werden."
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