Naturschutzgesetz – Wasserfeste Regelung beim Zugang zu Gewässern schaffen
- Pressemitteilung der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg, 20.01.2012
Pressemitteilung vom: 20.01.2012 von der Firma Grüne Fraktion Landtag Brandenburg aus Potsdam
Kurzfassung: Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat sich kritisch zur Novelle des brandenburgischen Naturschutzgesetzes geäußert und Änderungsanträge angekündigt. Dabei geht es insbesondere um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Seen, Flüssen und ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 20.01.2012] Naturschutzgesetz – Wasserfeste Regelung beim Zugang zu Gewässern schaffen
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat sich kritisch zur Novelle des brandenburgischen Naturschutzgesetzes geäußert und Änderungsanträge angekündigt. Dabei geht es insbesondere um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Seen, Flüssen und Wäldern. Regelungen für die Gemeinden in der Gesetzesnovelle seien zu unkonkret, und auch die Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und von Grundstückseigentümern nicht ausreichend geregelt. Dies zeige ein von seiner Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, sagte heute der umweltpolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. "Der Gesetzesentwurf muss nachgebessert werden."
Um der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Seen, Flüssen und Wäldern, zu ermöglichen, sieht der Regierungsentwurf des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor, dass Gemeinden zu diesem Zweck das Betreten von Privatgrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen per Satzung ermöglichen können.
Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes sollte klären, ob die vorgesehenen Regelungen im Gesetzesentwurf rechtssicher sind und prüfen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Zugangs zur freien Landschaft bestehen.
Regelungen für die Gemeinden seien zu unkonkret. Der Gesetzgeber müsse im Gesetz detailliertere Vorgaben machen und dürfe die nähere Ausgestaltung nicht den Kommunen überlassen. Weiterhin bleibe unklar, in welcher Form eine Abwägung stattfinden solle, bei der die Interessen der Allgemeinheit und die des Grundstückseigentümers gegenübergestellt werden.
"Die Ergebnisse des Gutachtens, wie auch die jüngst bei einem Workshop des Umweltministeriums mit Experten aufgeworfenen Fragen machen deutlich, dass es Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf gibt", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. "Wir werden entsprechende Änderungsanträge einbringen. Ziel muss eine rechtssichere Regelung sein, die der Allgemeinheit den Zugang zur freien Landschaft verschafft und gleichzeitig die Einschränkungen für Grundstückseigentümer möglichst gering hält. Wir brauchen eine wasserfeste Regelung und keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte."
Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes im Internet: http://gruenlink.de/60u
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
presse@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion hat sich kritisch zur Novelle des brandenburgischen Naturschutzgesetzes geäußert und Änderungsanträge angekündigt. Dabei geht es insbesondere um den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Seen, Flüssen und Wäldern. Regelungen für die Gemeinden in der Gesetzesnovelle seien zu unkonkret, und auch die Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und von Grundstückseigentümern nicht ausreichend geregelt. Dies zeige ein von seiner Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, sagte heute der umweltpolitische Sprecher der Fraktion MICHAEL JUNGCLAUS. "Der Gesetzesentwurf muss nachgebessert werden."
Um der Allgemeinheit den Zugang zur Natur, insbesondere zu Seen, Flüssen und Wäldern, zu ermöglichen, sieht der Regierungsentwurf des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor, dass Gemeinden zu diesem Zweck das Betreten von Privatgrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen per Satzung ermöglichen können.
Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes sollte klären, ob die vorgesehenen Regelungen im Gesetzesentwurf rechtssicher sind und prüfen, welche weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung des Zugangs zur freien Landschaft bestehen.
Regelungen für die Gemeinden seien zu unkonkret. Der Gesetzgeber müsse im Gesetz detailliertere Vorgaben machen und dürfe die nähere Ausgestaltung nicht den Kommunen überlassen. Weiterhin bleibe unklar, in welcher Form eine Abwägung stattfinden solle, bei der die Interessen der Allgemeinheit und die des Grundstückseigentümers gegenübergestellt werden.
"Die Ergebnisse des Gutachtens, wie auch die jüngst bei einem Workshop des Umweltministeriums mit Experten aufgeworfenen Fragen machen deutlich, dass es Änderungsbedarf am Gesetzesentwurf gibt", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. "Wir werden entsprechende Änderungsanträge einbringen. Ziel muss eine rechtssichere Regelung sein, die der Allgemeinheit den Zugang zur freien Landschaft verschafft und gleichzeitig die Einschränkungen für Grundstückseigentümer möglichst gering hält. Wir brauchen eine wasserfeste Regelung und keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte."
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Über Grüne Fraktion Landtag Brandenburg:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
Firmenkontakt:
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