MDR trennt sich endgültig von Foht
- Pressemitteilung der Firma Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), 20.01.2012
Pressemitteilung vom: 20.01.2012 von der Firma Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) aus Leipzig
Kurzfassung: Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Arbeitsverhältnis des Ex- Unterhaltungschefs durch MDR zum 31.12.2011 beendet Der MDR hat heute vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit seinem früheren Unterhaltungschef Udo Foht geschlossen und damit das ...
[Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - 20.01.2012] MDR trennt sich endgültig von Foht
Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Arbeitsverhältnis des Ex- Unterhaltungschefs durch MDR zum 31.12.2011 beendet Der MDR hat heute vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich mit seinem früheren Unterhaltungschef Udo Foht geschlossen und damit das Arbeitsverhältnis auf Basis der Kündigung endgültig zum 31.12. 2011 beendet.
Das Leipziger Arbeitsgericht sah die vom MDR vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit zum 31.12.2011 für gerechtfertigt hielt. Daher hatte das Gericht den beiden Parteien diese Lösung vorgeschlagen. Der MDR sieht sich damit in seinem Standpunkt bestätigt. Er hatte seinem früheren Unterhaltungschef am 6.9.2011 fristlos, hilfsweise mit einer tarifgemäßen Auslauffrist zum 31.12.2012 gekündigt.
Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Udo Foht bleiben von dem Vergleich unberührt. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen laufen unabhängig von der Beendigung des arbeitsrechtlichen Verfahrens weiter.
zum Artikel bei MDR.DE:
http://www.mdr.de/presse/unternehmen/Presseinformation156.html
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Redaktion Neue Medien
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Das Leipziger Arbeitsgericht sah die vom MDR vorgebrachten Gründe für die Kündigung als derart gravierend an, dass es die Beendigung der Beschäftigung trotz der sehr langen Betriebszugehörigkeit zum 31.12.2011 für gerechtfertigt hielt. Daher hatte das Gericht den beiden Parteien diese Lösung vorgeschlagen. Der MDR sieht sich damit in seinem Standpunkt bestätigt. Er hatte seinem früheren Unterhaltungschef am 6.9.2011 fristlos, hilfsweise mit einer tarifgemäßen Auslauffrist zum 31.12.2012 gekündigt.
Mögliche Schadensersatzforderungen des MDR an Udo Foht bleiben von dem Vergleich unberührt. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen laufen unabhängig von der Beendigung des arbeitsrechtlichen Verfahrens weiter.
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Über Mitteldeutscher Rundfunk (MDR):
Der MITTELDEUTSCHE RUNDFUNK ist die öffentlich-rechtliche Hörfunk- und Fernsehanstalt für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Sitz in Leipzig und mit Landesfunkhäusern in Dresden, Magdeburg und Erfurt sowie mehreren Regionalstudios und Korrespondentenbüros. Die fünftgrößte ARD-Anstalt produziert acht Radioprogramme und ein Fernsehprogramm für 9,3 Millionen Menschen im Sendegebiet. Der MDR trägt 11,45 Prozent zum ARD-Gemeinschaftsprogramm bei und ist federführend für den werbefreien Kinderkanal von ARD und ZDF Ki.Ka mit Sitz in Erfurt.
Seit 1997 ist das MDR FERNSEHEN erfolgreichstes Drittes Programm der ARD und erreichte 2003 durchschnittlich einen Marktanteil von 9,2 Prozent im Sendegebiet.
Der MDR beschäftigt mehr als 2.000 festangestellte und viele freie Mitarbeiter in den Bereichen Programm, Produktion, Verwaltung und Technik.
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