24.01.2012 13:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von finanzen.de AG

Insidertipps: Rückkehr in Gesetzliche Krankenversicherung

Tipps zum Wechsel PKV in GKV
Kurzfassung: Experten verraten, welche Optionen Privatpatienten haben, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
[finanzen.de AG - 24.01.2012] Insidertipps zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Der Schock war groß! Viele private Krankenversicherungen haben zum Jahreswechsel ihre Kunden mit deutlichen Aufschlägen bei den Beiträgen überrascht. Gründe hierfür sind nicht nur die allgemein steigenden Kosten auch bei Fehlkalkulationen (Stichwort "Billigtarife" und "Lockangebote") der großen Versicherungsgesellschaften bei ihren Angeboten.

Viele Privatpatienten bereuen mittlerweile den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung und würden gerne wieder zurück in die GKV wechseln. Der Gesetzgeber möchte jedoch genau dies vermeiden, damit nicht junge, gesunde Menschen von den günstigen Preisen der PKV profitieren, um dann im Alter wieder in die GKV zu wechseln und dort höhere Kosten zu verursachen. Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist somit vom Gesetzgeber nicht erwünscht!

Es gibt Ausnahmen: Die Gesetzeslücken

Menschen, die jünger als 55 Jahre sind, haben einige Optionen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Angestellte:

Um sich privat versichern zu können, müssen Angestellte ein Jahresbruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze aufweisen (2012 sind es 50.850,- Euro). Sobald diese Grenze für ein Jahr unterschritten ist, wird man automatisch wieder versicherungspflichtig und muss in die GKV.

Selbstständige:

Selbstständige sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig, sie können sich somit unabhängig vom Einkommen aussuchen, ob sie sich in der PKV oder GKV versichern. Um von der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche wechseln zu können, reicht es aus, wenn Selbstständige ein Angestelltenverhältnis eingehen. Auch wenn das Einkommen dann über der Versicherungspflichtgrenze liegt, haben sie die Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV.
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