Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW), 24.01.2012
Pressemitteilung vom: 24.01.2012 von der Firma Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Minister Voigtsberger: Schutz für Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ...
[Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) - 24.01.2012] Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW
Minister Voigtsberger: Schutz für Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung ihr Versprechen um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. Die heute im Kabinett beschlossene "Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kündigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.
In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert. "Die Kündigungssperrfristverordnung schützt Mieterinnen und Mieter in Städten und Gemeinden mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt", sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger. Die Vorgängerregierung hatte die Verordnung im Jahr 2006 abgeschafft.
Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Kommunen mit 8 Jahren: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster
Kommunen mit 5 Jahren:
Regierungsbezirk Arnsberg:
Dortmund, Hattingen
Regierungsbezirk Detmold:
Leopoldshöhe, Paderborn
Regierungsbezirk Düsseldorf:
Bedburg-Hau, Emmerich,
Kerken, Kranenburg, Langenfeld,
Mettmann, Monheim,
Niederkrüchten, Ratingen, Willich
Regierungsbezirk Köln:
Aachen, Alfter, Bad Honnef,
Bornheim, Herzogenrath,
Leverkusen ,Lindlar, Neukirchen-
Seelscheid, Niederkassel,
Rheinbach, Roetgen, Siegburg,
Wachtberg, Weilerswist, Würselen
Regierungsbezirk Münster:
Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern,
Waltrop
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 38 43 0 - Email: poststelle@mwebwv.nrw.de
Minister Voigtsberger: Schutz für Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfristverordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung ihr Versprechen um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. Die heute im Kabinett beschlossene "Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieterhaushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kündigungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.
In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert. "Die Kündigungssperrfristverordnung schützt Mieterinnen und Mieter in Städten und Gemeinden mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt", sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger. Die Vorgängerregierung hatte die Verordnung im Jahr 2006 abgeschafft.
Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.
Kommunen mit 8 Jahren: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster
Kommunen mit 5 Jahren:
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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