Europaeische Harmonisierung von Daten- und Verbraucherschutz nur auf hohem Niveau

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 25.01.2012
Pressemitteilung vom: 25.01.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu den heute von EU-Kommissarin Viviane Reding offiziell vorgestellten Entwuerfen einer EU-Datenschutz-Verordnung und einer Richtlinie fuer die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz erklaert der zustaendige Berichterstatter der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 25.01.2012] Europaeische Harmonisierung von Daten- und Verbraucherschutz nur auf hohem Niveau


Zu den heute von EU-Kommissarin Viviane Reding offiziell vorgestellten Entwuerfen einer EU-Datenschutz-Verordnung und einer Richtlinie fuer die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Die Zielsetzung ist richtig. Auch die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich fuer eine Harmonisierung im Bereich Datenschutz in der EU aus. Die Bundesregierung muss sich jedoch auf europaeischer Ebene dafuer einsetzen, dass die Harmonisierung nicht deutsches Verfassungsrecht ausser Kraft setzt, Grundrechte geschuetzt werden und insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehebelt wird.

Es darf nicht zu einer Verschlechterung des Rechtschutzes fuer den einzelnen Buerger kommen. Entscheiden wir uns fuer die Rechtsform einer Verordnung, ist fuer deren Auslegung nicht mehr primaer das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europaeische Gerichtshof (EuGH) zustaendig. Vor dem EuGH gibt es keine Moeglichkeit einer Individualbeschwerde, so dass es zu einer faktischen Beschneidung des Grundrechtsschutzes kommen koennte.

Das Bundesverfassungsgericht koennte sogar in die Bredouille kommen, seine bisherige Rechtsprechung, wo es um das Verhaeltnis von nationalem Verfassungsrecht zu abgeleitetem Europaeischen Gemeinschaftsrecht geht, in Frage stellen zu muessen, um nach wie vor einen hohen Grundrechtsschutz in Deutschland gewaehrleisten zu koennen. Das koennte dazu fuehren, dass Europaeisches Recht nicht mehr einheitlich von den Mitgliedstaaten angewandt werden kann, weil es in Deutschland unter Umstaenden verfassungswidrig waere. Die Wahl der Rechtsform muss deshalb mit all ihren Konsequenzen sorgfaeltig ueberdacht werden.

Zu den Inhalten: Es ist zu begruessen, dass durch die Verordnung Unternehmen zu groesserer Sorgfalt beim Datenschutz verpflichtet werden. Der Buerger soll umgehend benachrichtigt werden muessen, wenn seine Daten verloren gehen oder unrechtmaessig entwendet werden.

Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sollen sich nach der Verordnung richten muessen, wenn sie sich an EU-Buerger wenden. Das betrifft auch Internetunternehmen wie Facebook und Google, wo heiss umstritten ist, welches Recht anwendbar ist. Auch das neu eingefuehrte so genannte "right to be forgotten" ist ein wichtiger Schritt zu mehr Daten- und Verbraucherschutz im Internet. Der Nutzer kann nun jederzeit seine Zustimmung zur Datenverarbeitung zurueckziehen.

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollen verpflichtend werden (Privacy by default/ Privacy by design), das heisst alle Produkte und Dienstleistungen muessen bei Auslieferung beziehungsweise bei der ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein, damit nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, wie fuer die Nutzung unbedingt erforderlich ist.

Die Inhalte sind zu unterstuetzen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, sich im Rat der Europaeischen Union und gegenueber der Europaeischen Kommission fuer eine weitgehende europaeische Harmonisierung auf einem hohen Datenschutz-Niveau einzusetzen, ohne dabei deutsche Grundrechtsstandards aus den Augen zu verlieren.

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