25.01.2012 15:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4today
Provisionshöhe wird zur Streitfrage
Kurzfassung: (ddp direct)Köln / Hannover (news4today) - Die Frage, wie hoch Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsprodukten sein dürfen, beschäftigt derzeit die Branche. Während einige Branchenvertreter die Begrenzung der Provisionshöhe durch den Gesetzgeber konsequent ablehnen, fordern andere die Abschlussprovision gänzlich durch Honorarvereinbarungen zu ersetzten. AWD-Experte Thomas Bilitewski, der seit vielen Jahren mit dem Finanz- und Versicherungsmarkt vertraut ist, verweist auch auf ...
[news4today - 25.01.2012] (ddp direct)Köln / Hannover (news4today) - Die Frage, wie hoch Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsprodukten sein dürfen, beschäftigt derzeit die Branche. Während einige Branchenvertreter die Begrenzung der Provisionshöhe durch den Gesetzgeber konsequent ablehnen, fordern andere die Abschlussprovision gänzlich durch Honorarvereinbarungen zu ersetzten. AWD-Experte Thomas Bilitewski, der seit vielen Jahren mit dem Finanz- und Versicherungsmarkt vertraut ist, verweist auch auf die Wettbewerbssituation innerhalb der Branche. Fraglich ist deshalb, ob eine gesetzliche Regulierung ein geeignetes Mittel ist, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) geht hier noch einen Schritt weiter und vertritt die Auffassung, dass eine vom Gesetzgeber vorgegebene Begrenzung der Provisionshöhe, einem massiven Eingriff in das Wirtschaftssystem gleichkommt. Der Präsident des BVK Michael H. Heinz bezieht gegenüber der Presse ganz klar Stellung: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind. In einer Pressemitteilung stellte der BVK zudem klar, dass nur in ganz wenigen Ausnahmefällen überhöhte Provisionen gezahlt werden würden. Mehrheitlich ist die Situation dagegen vielmehr so, dass Versicherungsvermittler eine eher zu geringe Provision von erhalten.
Thomas Bilitewski, der bei AWD Deutschland GmbH in den Bereichen Produktmanagement und Beratungsprozesse tätig ist, plädiert als Kenner der Branche für folgenden Lösungsansatz: Je nach Lage des Falles könnte es genügen, wenn die Aufsichtsbehörden die schwarzen Schafe an die Leine nehmen. Eine Regulierung bei der Verlängerung von Haftungszeiten bei der Provision kann beispielsweise ein wettbewerbsneutraler Weg des Verbraucherschutzes sein. Denn der Wettbewerb der Anbieter untereinander bleibt wichtig. Und der Wettbewerb der Anbieter kommt letztlich bekanntermaßen dem Kunden zugute.
Das Thema Provisionen wird auch in der nächsten Zeit noch für Gesprächsstoff innerhalb der Branche sorgen. Es bleibt letztlich zu hoffen, dass das Fehlerverhalten einer kleinen Gruppe, nicht zu Lasten der gesamten Finanz- und Versicherungsbranche geht. Bezüglich der gesetzlichen Deckelung von Provisionen gibt der BVK auch zu bedenken, dass in vielen anderen Branchen ebenfalls als zu hoch empfundene Vergütungen existieren, ohne dass der Gesetzgeber dort regulierend eingreift. Für den AWD-Experten Thomas Bilitewski steht fest: Es bleibt das Fazit, dass Provisionsexzesse nicht akzeptabel sind. Erst die Zukunft wird zeigen, welches Ergebnis der Streit um eine Begrenzung der Provisionen zu Tage bringen wird.
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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) geht hier noch einen Schritt weiter und vertritt die Auffassung, dass eine vom Gesetzgeber vorgegebene Begrenzung der Provisionshöhe, einem massiven Eingriff in das Wirtschaftssystem gleichkommt. Der Präsident des BVK Michael H. Heinz bezieht gegenüber der Presse ganz klar Stellung: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind. In einer Pressemitteilung stellte der BVK zudem klar, dass nur in ganz wenigen Ausnahmefällen überhöhte Provisionen gezahlt werden würden. Mehrheitlich ist die Situation dagegen vielmehr so, dass Versicherungsvermittler eine eher zu geringe Provision von erhalten.
Thomas Bilitewski, der bei AWD Deutschland GmbH in den Bereichen Produktmanagement und Beratungsprozesse tätig ist, plädiert als Kenner der Branche für folgenden Lösungsansatz: Je nach Lage des Falles könnte es genügen, wenn die Aufsichtsbehörden die schwarzen Schafe an die Leine nehmen. Eine Regulierung bei der Verlängerung von Haftungszeiten bei der Provision kann beispielsweise ein wettbewerbsneutraler Weg des Verbraucherschutzes sein. Denn der Wettbewerb der Anbieter untereinander bleibt wichtig. Und der Wettbewerb der Anbieter kommt letztlich bekanntermaßen dem Kunden zugute.
Das Thema Provisionen wird auch in der nächsten Zeit noch für Gesprächsstoff innerhalb der Branche sorgen. Es bleibt letztlich zu hoffen, dass das Fehlerverhalten einer kleinen Gruppe, nicht zu Lasten der gesamten Finanz- und Versicherungsbranche geht. Bezüglich der gesetzlichen Deckelung von Provisionen gibt der BVK auch zu bedenken, dass in vielen anderen Branchen ebenfalls als zu hoch empfundene Vergütungen existieren, ohne dass der Gesetzgeber dort regulierend eingreift. Für den AWD-Experten Thomas Bilitewski steht fest: Es bleibt das Fazit, dass Provisionsexzesse nicht akzeptabel sind. Erst die Zukunft wird zeigen, welches Ergebnis der Streit um eine Begrenzung der Provisionen zu Tage bringen wird.
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