Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich zu den Reformvorschlägen des Datenschutzrechts auf EU-Ebene

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 25.01.2012
Pressemitteilung vom: 25.01.2012 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Die Europäische Kommission hat heute zwei Vorschläge für neue Rechtsakte zum EU-Datenschutz vorgestellt: eine Verordnung für den allgemeinen Bereich und eine Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz. Hierzu erklärt Bundesinnenminister ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 25.01.2012] Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich zu den Reformvorschlägen des Datenschutzrechts auf EU-Ebene


Die Europäische Kommission hat heute zwei Vorschläge für neue Rechtsakte zum EU-Datenschutz vorgestellt: eine Verordnung für den allgemeinen Bereich und eine Richtlinie für den Bereich Polizei und Justiz.

Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:

"Grundsätzlich ist die beabsichtigte generelle Neuregelung des EU-Datenschutzes zu begrüßen. Neue Entwicklungen in den Bereichen der Informationstechnologie und die globale Vernetzung sprechen für ein gemeinsames Vorgehen."

Friedrich hält eine gegebenenfalls grundlegende Überprüfung des nationalen und des europäischen Datenschutzrechts für überfällig. Notwendig seien eine Differenzierung zwischen Privatpersonen und großen Anbietern wie Google und Facebook bei den Datenschutzkontrollen,
der Schutz der Privatsphäre ohne Einschränkung der Meinungsfreiheit, Regeln für den globalen gewerblichen Datenbetrieb und Informationsfluss sowie eine Überprüfung der Datenschutzstandards am Maßstab der einzelnen Lebensbereiche.

Friedrich setzt darauf, dass es gelingt, das Datenschutzrecht im Zuge der Verhandlungen auf EU-Ebene einfacher und effektiver zu machen:
"Wir müssen nun gemeinsam in Europa Lösungen entwickeln, die das Datenschutzrecht für das Internetzeitalter fit machen. Ziel der Neuregelung muss sein: ein effektiver, verständlicher und unbürokratischer Schutz der Privatsphäre. Die neuen Regelungen müssen daher wohl durchdacht und zukunftsoffen sein.

Für private, nicht geschäftliche Tätigkeiten z.B. von Bloggern oder beim Betreiben einer privaten Homepage brauchen wir nicht die gleichen datenschutzrechtlichen Kontroll- und Eingriffsmechanismen wie für Unternehmen. Das muss eindeutig geregelt sein. Hier ist nach anderen Lösungen zu suchen, um die Privatsphäre der Betroffenen und das Recht auf freie Meinungsäußerung gleichermaßen zu schützen.

Der europäische Datenschutz muss neue Entwicklungen in der Gesellschaft und ihrem Kommunikationsverhalten aufnehmen und die freiheitliche Dimension des Internets beachten. Unser Ziel ist ein moderner und zukunftsoffener Datenschutz, der nicht schon nach relativ kurzer Zeit wieder durch weitere Neuregelungen abgelöst werden muss. In Deutschland hat der Datenschutz eine lange währende, verfassungsrechtliche Tradition und genießt besondere Bedeutung. Bei dem anstehenden Rechtsetzungsprozess wird sich Deutschland daher intensiv und konstruktiv einbringen.

Für den Datenaustausch im Sicherheitsbereich sehe ich beim Vorschlag der Kommission große Probleme bei der effektiven Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben."




Über Bundesministerium des Innern (BMI):
Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.

Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.

Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.

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