Hohes Daten- und Verbraucherschutzniveau im Internet endlich umsetzen
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 26.01.2012
Pressemitteilung vom: 26.01.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlässlich der heutigen 1. Beratung des Gesetzentwurfs der SPDBundestagsfraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) erklären der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss Martin Dörmann und der ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 26.01.2012] Hohes Daten- und Verbraucherschutzniveau im Internet endlich umsetzen
Anlässlich der heutigen 1. Beratung des Gesetzentwurfs der SPDBundestagsfraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) erklären der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach:
Die Bundesregierung hält den deutschen Internetnutzern nun seit einem dreiviertel Jahr im Europäischen Recht vorgesehene Verbraucher- und Datenschutzrechte vor. Es gibt jetzt keine Ausrede mehr: Die überfällige Umsetzung der sogenannten Cookie-Richtlinie muss umgehend erfolgen.
Die bisherige Regelung im deutschen Telemediengesetz sieht eine datenschutzrechtlich schwache Kombination aus Unterrichtungspflichten des Diensteanbieters und einer Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer vor (Opt-Out). Der Verbraucher muss gezielt bei jedem Surfvorgang seine Browsereinstellung ändern, um zu verhindern, dass er in seinem Verhalten durch sogenannte Cookies ausgespäht wird. Das ist weder praktikabel, noch entspricht es europäischem Recht.
Durch die sogenannte E-Privacy Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Mai 2011 Regelungen zu erlassen, die Anbietern von Telemediendiensten das Speichern von Informationen auf den Computern der Nutzer durch Cookies in der Regel nur erlauben, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat (Opt-In). Bislang dürfte den wenigsten Nutzern bekannt sein, dass durch die Verwendung von sogenannten "Tracking-Cookies" detaillierte Nutzerprofile angelegt werden können. Information, Aufklärung und Einwilligungsvorbehalt sind deshalb wichtige Voraussetzungen für selbstbestimmtes Surfen im Netz.
Der Bundesrat hat bereits im August 2011 (BR-Drs. 156/11) einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Die Bundesregierung wollte daraufhin im Rahmen der Telekommunikations-Novelle eigene Vorschläge unterbreiten, wie eine vernünftige Regelung im Telemediengesetz aussehen könnte. Das ist bisher nicht passiert. Die Koalition ist offensichtlich auch auf diesem Felde zum Schaden der deutschen Verbraucher völlig handlungsunfähig. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nachdrücklich, nun endlich entsprechende Regelungen zum Verbraucherschutz umzusetzen.
Die SPD-Bundestagsfraktion legt deshalb heute in Übereinstimmung mit dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der die weitgehend technikneutrale Formulierung der Richtlinie übernimmt. Wir fordern die Regierungskoalition auf, die Richtlinie endlich umzusetzen und nicht weiter die völlig aberwitzige Auffassung zu vertreten, dass der Nutzer dem Setzen von Ausspäh-Cookies alleine dadurch zustimme, dass er seinen Browser nicht umkonfiguriert habe.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlässlich der heutigen 1. Beratung des Gesetzentwurfs der SPDBundestagsfraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) erklären der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach:
Die Bundesregierung hält den deutschen Internetnutzern nun seit einem dreiviertel Jahr im Europäischen Recht vorgesehene Verbraucher- und Datenschutzrechte vor. Es gibt jetzt keine Ausrede mehr: Die überfällige Umsetzung der sogenannten Cookie-Richtlinie muss umgehend erfolgen.
Die bisherige Regelung im deutschen Telemediengesetz sieht eine datenschutzrechtlich schwache Kombination aus Unterrichtungspflichten des Diensteanbieters und einer Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer vor (Opt-Out). Der Verbraucher muss gezielt bei jedem Surfvorgang seine Browsereinstellung ändern, um zu verhindern, dass er in seinem Verhalten durch sogenannte Cookies ausgespäht wird. Das ist weder praktikabel, noch entspricht es europäischem Recht.
Durch die sogenannte E-Privacy Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Mai 2011 Regelungen zu erlassen, die Anbietern von Telemediendiensten das Speichern von Informationen auf den Computern der Nutzer durch Cookies in der Regel nur erlauben, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat (Opt-In). Bislang dürfte den wenigsten Nutzern bekannt sein, dass durch die Verwendung von sogenannten "Tracking-Cookies" detaillierte Nutzerprofile angelegt werden können. Information, Aufklärung und Einwilligungsvorbehalt sind deshalb wichtige Voraussetzungen für selbstbestimmtes Surfen im Netz.
Der Bundesrat hat bereits im August 2011 (BR-Drs. 156/11) einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Die Bundesregierung wollte daraufhin im Rahmen der Telekommunikations-Novelle eigene Vorschläge unterbreiten, wie eine vernünftige Regelung im Telemediengesetz aussehen könnte. Das ist bisher nicht passiert. Die Koalition ist offensichtlich auch auf diesem Felde zum Schaden der deutschen Verbraucher völlig handlungsunfähig. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nachdrücklich, nun endlich entsprechende Regelungen zum Verbraucherschutz umzusetzen.
Die SPD-Bundestagsfraktion legt deshalb heute in Übereinstimmung mit dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der die weitgehend technikneutrale Formulierung der Richtlinie übernimmt. Wir fordern die Regierungskoalition auf, die Richtlinie endlich umzusetzen und nicht weiter die völlig aberwitzige Auffassung zu vertreten, dass der Nutzer dem Setzen von Ausspäh-Cookies alleine dadurch zustimme, dass er seinen Browser nicht umkonfiguriert habe.
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Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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