Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Ermordung einer jungen Lehrerin in Bremen
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 24.01.2011
Pressemitteilung vom: 24.01.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Im Dezember 2009 tötete der 21 Jahre alte, seit seiner Kindheit psychisch schwer gestörte Angeklagte mit 22 Messerstichen seine frühere Lehrerin, der er vor ihrem Wohnhaus aufgelauert hatte. Nachdem er die junge Frau Ende 2006 an seiner Schule ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 24.01.2011] Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Ermordung einer jungen Lehrerin in Bremen
Im Dezember 2009 tötete der 21 Jahre alte, seit seiner Kindheit psychisch schwer gestörte Angeklagte mit 22 Messerstichen seine frühere Lehrerin, der er vor ihrem Wohnhaus aufgelauert hatte. Nachdem er die junge Frau Ende 2006 an seiner Schule kennen gelernt und sich in sie verliebt hatte, begann er, sie durch Kontaktversuche zu bedrängen. Da sie ihn abwies, schlug seine Zuneigung in Wut und Hass und seine anfängliche Bewunderung für ihre Lebensweise in Neid um. Er beschloss bereits im November 2008, sie zu töten. Über ein Jahr lang forschte er die persönlichen Lebensumstände des Opfers aus, bevor er die Tat beging. Er wurde durch das Landgericht Bremen wegen Mordes – begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit – zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 12. Januar 2011 – 5 StR 538/10
Landgericht Bremen – 22 Ks 271 Js 71141/09 (34710) – Urteil vom 23. August 2010
Karlsruhe, den 24. Januar 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Im Dezember 2009 tötete der 21 Jahre alte, seit seiner Kindheit psychisch schwer gestörte Angeklagte mit 22 Messerstichen seine frühere Lehrerin, der er vor ihrem Wohnhaus aufgelauert hatte. Nachdem er die junge Frau Ende 2006 an seiner Schule kennen gelernt und sich in sie verliebt hatte, begann er, sie durch Kontaktversuche zu bedrängen. Da sie ihn abwies, schlug seine Zuneigung in Wut und Hass und seine anfängliche Bewunderung für ihre Lebensweise in Neid um. Er beschloss bereits im November 2008, sie zu töten. Über ein Jahr lang forschte er die persönlichen Lebensumstände des Opfers aus, bevor er die Tat beging. Er wurde durch das Landgericht Bremen wegen Mordes – begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit – zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 12. Januar 2011 – 5 StR 538/10
Landgericht Bremen – 22 Ks 271 Js 71141/09 (34710) – Urteil vom 23. August 2010
Karlsruhe, den 24. Januar 2011
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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