Bundesrechungshof provoziert neue Bürokratielasten
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 27.01.2012
Pressemitteilung vom: 27.01.2012 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin
Kurzfassung: DBV-Fachausschuss verteidigt Pauschalbesteuerung der Nebenerwerbsbetriebe Die Forderung des Bundesrechnungshofes, die bewährte und bürokratiearme Durchschnittssatzbesteuerung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe, und hier vor allem der ...
[Deutscher Bauernverband (DBV) - 27.01.2012] Bundesrechungshof provoziert neue Bürokratielasten
DBV-Fachausschuss verteidigt Pauschalbesteuerung der Nebenerwerbsbetriebe
Die Forderung des Bundesrechnungshofes, die bewährte und bürokratiearme Durchschnittssatzbesteuerung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe, und hier vor allem der Nebenerwerbsbetriebe, zu beenden, ist wider alle Vernunft und mit Fakten nicht begründbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Fachausschuss "Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen" des Deutschen Bauernverbandes (DBV), nach dem sich der Ausschuss mit dem Vorwurf des Bundesrechnungshofes, die Durchschnittssatzbesteuerung sei nicht mehr zeitgemäß, auf seiner Sitzung am 26. Januar 2012 eingehend befasst hat. Er sieht in dem Vorschlag des Rechnungshofes zur Einführung eines alternativen Einkommenserfassungssystems ein neues Bürokratiemonster auf etwa 140.000 meist Nebenerwerbslandwirte zukommen. Unbegreiflich ist für die Vertreter der Nebenerwerbslandwirtschaft in den Landesbauernverbänden, dass ohne Not eine bewährte Vereinfachungsregelung abgeschafft werden soll.
Bei der Gewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz können nicht-buchführungspflichtige kleinere Land- und Forstwirte mit weniger als 20 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und weniger als 50 Vieheinheiten ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln.
Anhand von zwei ausgewählten Einzelbetrieben und unter bestimmten Annahmen kommt der Bundesrechungshof zur zweifelhaften Erkenntnis, dass die tatsächlichen Gewinne mit der Durchschnittssatzermittlung nicht hinreichend erfasst werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das mit Hilfe des Testbetriebsnetzes die Gewinnerfassungsquote der 13a-Betriebe repräsentativ für alle Betriebe unter 20 Hektar und unter 50 Vieheinheiten ermittelt, kommt dagegen zum Ergebnis, dass der Gewinn zutreffend erfasst wird. Diese Tatsache wird vom Bundesrechnungshof offenbar geflissentlich ignoriert, kritisierte der DBV.
Vor allem Nebenerwerbsbetriebe brauchen auch in Zukunft diese effiziente und pauschale Form der Besteuerung nach § 13a Einkommensteuergesetz, stellte der DBV fest. Die Pauschalbesteuerung wurde aus Gründen der Steuervereinfachung für kleinere Betriebe geschaffen. An den betrieblichen Gegebenheiten hat sich in den letzen Jahren grundsätzlich nichts geändert.
Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
Adresse: Claire-Waldoff-Straße 7; 10117 Berlin
Telefon: 030 31904-239
Fax: 030 31904-431
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DBV-Fachausschuss verteidigt Pauschalbesteuerung der Nebenerwerbsbetriebe
Die Forderung des Bundesrechnungshofes, die bewährte und bürokratiearme Durchschnittssatzbesteuerung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe, und hier vor allem der Nebenerwerbsbetriebe, zu beenden, ist wider alle Vernunft und mit Fakten nicht begründbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Fachausschuss "Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen" des Deutschen Bauernverbandes (DBV), nach dem sich der Ausschuss mit dem Vorwurf des Bundesrechnungshofes, die Durchschnittssatzbesteuerung sei nicht mehr zeitgemäß, auf seiner Sitzung am 26. Januar 2012 eingehend befasst hat. Er sieht in dem Vorschlag des Rechnungshofes zur Einführung eines alternativen Einkommenserfassungssystems ein neues Bürokratiemonster auf etwa 140.000 meist Nebenerwerbslandwirte zukommen. Unbegreiflich ist für die Vertreter der Nebenerwerbslandwirtschaft in den Landesbauernverbänden, dass ohne Not eine bewährte Vereinfachungsregelung abgeschafft werden soll.
Bei der Gewinnermittlung nach § 13a Einkommensteuergesetz können nicht-buchführungspflichtige kleinere Land- und Forstwirte mit weniger als 20 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und weniger als 50 Vieheinheiten ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln.
Anhand von zwei ausgewählten Einzelbetrieben und unter bestimmten Annahmen kommt der Bundesrechungshof zur zweifelhaften Erkenntnis, dass die tatsächlichen Gewinne mit der Durchschnittssatzermittlung nicht hinreichend erfasst werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das mit Hilfe des Testbetriebsnetzes die Gewinnerfassungsquote der 13a-Betriebe repräsentativ für alle Betriebe unter 20 Hektar und unter 50 Vieheinheiten ermittelt, kommt dagegen zum Ergebnis, dass der Gewinn zutreffend erfasst wird. Diese Tatsache wird vom Bundesrechnungshof offenbar geflissentlich ignoriert, kritisierte der DBV.
Vor allem Nebenerwerbsbetriebe brauchen auch in Zukunft diese effiziente und pauschale Form der Besteuerung nach § 13a Einkommensteuergesetz, stellte der DBV fest. Die Pauschalbesteuerung wurde aus Gründen der Steuervereinfachung für kleinere Betriebe geschaffen. An den betrieblichen Gegebenheiten hat sich in den letzen Jahren grundsätzlich nichts geändert.
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Der Deutsche Bauernverband ist der landwirtschaftliche Spitzenverband in Deutschland. Seine Mitglieder sind die Landesbauernverbände und führende Organisationen der Land- und Forstwirtschaft sowie ihr nahe stehende Wirtschaftszweige. Über die 18 Landesbauernverbände und ihre Kreisverbände ist der Deutsche Bauernverband im gesamten Bundesgebiet für alle Mitglieder vor Ort mit Beratungs- und Geschäftstellen präsent.
Der Organisationsgrad der Bauern in ihrer Interessenvertretung ist sehr hoch: über 90 Prozent aller rund 400.000 landwirtschaftlichen Betriebe sind auf freiwilliger Basis Mitglied im Deutschen Bauernverband. Deshalb kann der Deutsche Bauernverband für sich in Anspruch nehmen, die Stimme aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu sein, gleich welcher Produktionsrichtung und Rechtsform.
Der Deutsche Bauernverband versteht sich als Unternehmerverband, der die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber der Politik vertritt und sie bei der Führung ihrer Unternehmen unterstützt. Über seine Büros in Bonn, Berlin und Brüssel ist er Ansprechpartner für politische Parteien, Verbände und Organisationen des öffentlichen Lebens auf nationaler und europäischer Ebene.
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