Gutachten belegt leichtfertigen Umgang mit Grundrechten

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 27.01.2012
Pressemitteilung vom: 27.01.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Das Gutachten belegt wissenschaftlich fundiert die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig offenbart es die Leichtfertigkeit des Bundesinnenministers, der Union ...

[Die Linke. im Bundestag - 27.01.2012] Gutachten belegt leichtfertigen Umgang mit Grundrechten


"Das Gutachten belegt wissenschaftlich fundiert die Unverhältnismäßigkeit der anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig offenbart es die Leichtfertigkeit des Bundesinnenministers, der Union und der Polizeigewerkschaften im Umgang mit Grundrechten", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung einer Studie des Max-Planck-Instituts zur Vorratsdatenspeicherung. Korte weiter:

"Auch wenn zehn weitere renommierte Institute die Nutzlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen, wird die Union sich nicht von diesem Bürgerüberwachungsprojekt verabschieden. Es ist naiv zu glauben, dass sich CDU und CSU in dieser Frage von wissenschaftlichen Erkenntnissen überzeugen lassen. Die Vernunft hat sich längst aus dem Bundesinnenministerium verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hingegen darf die neuen Erkenntnisse nicht ignorieren."


F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.

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