Recht: Finger weg vom Punkte-Tausch

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 27.01.2012
Pressemitteilung vom: 27.01.2012 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC: Beim Handel Geld gegen Punkte droht Gefängnis Es könnte so einfach sein: Geblitzt werden oder bei Rot über die Ampel fahren und es droht nur ein Bußgeld, aber keine Punkte in Flensburg. Das versprechen zumindest einige dubiose Anbieter im ...

[ADAC - 27.01.2012] Recht: Finger weg vom Punkte-Tausch


ADAC: Beim Handel Geld gegen Punkte droht Gefängnis

Es könnte so einfach sein: Geblitzt werden oder bei Rot über die Ampel fahren und es droht nur ein Bußgeld, aber keine Punkte in Flensburg. Das versprechen zumindest einige dubiose Anbieter im Internet, wie die Februar-Ausgabe der ADAC Motorwelt berichtet. Agenturen bieten an, die entstandenen Punkte durch Strohmänner und gegen Bezahlung zu übernehmen. Nach Angaben des ADAC riskieren jedoch Autofahrer, die sich auf so einen Handel einlassen, hohe Geldstrafen oder sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Der Tausch Geld gegen Punkte funktioniert wie folgt: Für beispielsweise 100 Euro Bearbeitungsgebühr und weitere 100 Euro pro Punkt suchen die Dienstleister Führerscheininhaber, die gegen Bezahlung bereit sind, Punkte auf ihr Flensburgkonto zu übernehmen. Diese geben gegenüber der Bußgeldstelle an, dass sie zum Zeitpunkt des Vergehens mit dem Auto gefahren sind und übernehmen die Strafe. Der tatsächlich Verantwortliche bezahlt das Bußgeld. Wenn Alter, Geschlecht und Aussehen des echten und falschen Verkehrssünders in etwa übereinstimmen, fällt der Polizei der Schwindel nicht unbedingt auf.

Kommt die Polizei jedoch hinter den Tauschhandel, kann das ernstzunehmende Konsequenzen für beide Seiten haben. Der falsche Fahrer begeht eine mittelbare Falschbekundung; für diese Straftat droht ihm eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Der tatsächliche Verkehrssünder riskiert bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft.

Der ADAC weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gesetzgeber eine günstigere und völlig legale Möglichkeit des Punkteabbaus durch Aufbauseminare in Fahrschulen vorgesehen hat.


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