Menschenrechtsbeauftragter Löning zu Berichten über Folter von Andrej Sannikow durch weißrussische Behörden

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 27.01.2012
Pressemitteilung vom: 27.01.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Die Ehefrau des ehemaligen weißrussischen Präsidentschaftskandidaten Andrej Sannikow, Irina Chalip, wandte sich an die Öffentlichkeit, um mitzuteilen, dass ihr Ehemann unter Folter und Todesdrohungen gegen seine Familie am 20.11.2011 ein ...

[Auswärtiges Amt - 27.01.2012] Menschenrechtsbeauftragter Löning zu Berichten über Folter von Andrej Sannikow durch weißrussische Behörden


Die Ehefrau des ehemaligen weißrussischen Präsidentschaftskandidaten Andrej Sannikow, Irina Chalip, wandte sich an die Öffentlichkeit, um mitzuteilen, dass ihr Ehemann unter Folter und Todesdrohungen gegen seine Familie am 20.11.2011 ein Gnadengesuch bei Präsident Lukaschenko eingelegt habe.

Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Markus Löning, heute (27.01.) in Berlin:

"Mit großer Sorge verfolge ich Berichte über die unmenschliche Behandlung von Andrej Sannikow. Seine Selbstbestimmung durch physischen und psychischen Druck zu brechen und ihn darüber hinaus zu einem Gnadengesuch zu zwingen, ist vollkommen inakzeptabel und ein eklatanter Verstoß Weißrusslands gegen die Menschenrechte. Ebenso inakzeptabel sind Haftverschärfungen für andere politische Gefangene.

Es kann nicht sein, dass es in Weißrussland immer noch politische Gefangene gibt. Das ist ein klarer Verstoß gegen Menschenrechte und demokratische Prinzipien.

Ich rufe die weißrussischen Behörden erneut dazu auf, Andrej Sannikow und alle anderen politischen Gefangenen endlich bedingungslos freizulassen und zu rehabilitieren."

Hintergrund:

Der Ex-Präsidentschaftskandidat Andrej Sannikow wurde am 14. Mai 2011 wegen seiner Beteiligung an friedlichen Protesten gegen die weißrussische Führung zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Prozess entsprach in keiner Weise rechtsstaatlichen Kriterien. Unter Folter und Androhung der Ermordung seiner Frau und seines Kindes unterschrieb Sannikow am 20.11.2011 ein Gnadengesuch.


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