Ärztliches Attest schon ab dem 1. Tag

Ärztliches Attest schon ab dem 1. Tag
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Erkrankt ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, muss er spätestens nach 3 Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage auch schon früher verlangen. Es ist bislang unter Juristen umstritten, ob der Arbeitgeber dafür einen besonderen Anlass braucht. ... weiter lesen Quelle
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