Mehr Rechte für Versicherte
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 31.01.2012
Pressemitteilung vom: 31.01.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Zum heute an Länder und Verbände versandten Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte von Versicherten in der ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 31.01.2012] Mehr Rechte für Versicherte
Zum heute an Länder und Verbände versandten Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte von Versicherten in der privaten Krankenversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich gestärkt und die Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen erhöht. Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte ist dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher. Der Gesetzentwurf reiht sich damit nahtlos ein in das umfassende Verbraucherschutzpaket, das 2012 ganz oben auf der Agenda steht.
Versicherte wissen oftmals nicht, ob ihre Krankenversicherung für Behandlungskosten tatsächlich aufkommt. Hier werden nun konkrete Verbesserungen vorgenommen. Nach dem neuen Gesetz kann ein Versicherter jetzt vor Beginn einer teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme verlangen. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen.
Bei der Kfz-Haftpflicht werden Versicherte für den Fall besser geschützt, dass ihre Versicherung insolvent wird. Grundsätzlich tritt im Fall der Insolvenz einer Versicherung zwar die Verkehrsopferhilfe für entstandene Schäden ein. Unter Umständen müssen Versicherte, die den Verkehrsunfall verursacht haben, aber selbst zahlen, etwa wenn sie ein Verkehrsschild oder eine Ampel beschädigt haben. Zukünftig sollen Betroffene, die sich ja versichert haben, für solche Schäden nicht mehr allein aufkommen. Zum Schutz der Versicherten wird ihre Haftung daher auf 2500 Euro beschränkt.
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:
-In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer einen Auskunftsanspruch gegen seinen Versicherer, ob dieser die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3000 Euro kosten wird. Die Auskunft ist verbindlich, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. Sie ist in dringenden Fällen unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen zu erteilen. Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen einer Erhöhung der Beiträge hat der Versicherungsnehmer nun zwei Monate Zeit statt wie bisher nur einen Monat. Hat der Versicherungsnehmer im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart, und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann er den Selbstbehalt jederzeit kündigen.
-An Zusatzverträge zu einem Versicherungsvertrag ist der Versicherungsnehmer nun nicht mehr gebunden, wenn er den Versicherungsvertrag widerruft.
-In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung werden die Versicherungsnehmer für den Fall geschützt, dass ihr Versicherer insolvent wird. Zwar haftet gegenüber den meisten Unfallgeschädigten in derartigen Fällen die Verkehrsopferhilfe e.V.. Das gilt jedoch nicht für alle Ansprüche. Beispielsweise zahlt die Verkehrsopferhilfe nicht, wenn der Versicherungsnehmer Verkehrseinrichtungen wie etwa einen Verteilerkasten oder eine Ampel beschädigt hat. Hat der Versicherungsnehmer sich ordnungsgemäß versichert, ist es nicht angemessen, dass er für solche Schäden allein aufkommen muss. Deshalb ist geregelt, dass er nur einen Betrag von bis zu 2500 Euro zahlen muss.
Ab heute haben Länder, Verbände und andere am Versicherungsrecht Interessiert Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Den Referentenentwurf finden Sie hier.
Artikel auf BMJ.DEansehen
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zum heute an Länder und Verbände versandten Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Mit dem Gesetzentwurf werden die Rechte von Versicherten in der privaten Krankenversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich gestärkt und die Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen erhöht. Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Patientenrechte ist dies ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Rechte der Verbraucher. Der Gesetzentwurf reiht sich damit nahtlos ein in das umfassende Verbraucherschutzpaket, das 2012 ganz oben auf der Agenda steht.
Versicherte wissen oftmals nicht, ob ihre Krankenversicherung für Behandlungskosten tatsächlich aufkommt. Hier werden nun konkrete Verbesserungen vorgenommen. Nach dem neuen Gesetz kann ein Versicherter jetzt vor Beginn einer teuren Behandlung von seiner Versicherung Auskunft über die Kostenübernahme verlangen. In dringenden Fällen muss die Auskunft unverzüglich erfolgen.
Bei der Kfz-Haftpflicht werden Versicherte für den Fall besser geschützt, dass ihre Versicherung insolvent wird. Grundsätzlich tritt im Fall der Insolvenz einer Versicherung zwar die Verkehrsopferhilfe für entstandene Schäden ein. Unter Umständen müssen Versicherte, die den Verkehrsunfall verursacht haben, aber selbst zahlen, etwa wenn sie ein Verkehrsschild oder eine Ampel beschädigt haben. Zukünftig sollen Betroffene, die sich ja versichert haben, für solche Schäden nicht mehr allein aufkommen. Zum Schutz der Versicherten wird ihre Haftung daher auf 2500 Euro beschränkt.
Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:
-In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer einen Auskunftsanspruch gegen seinen Versicherer, ob dieser die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3000 Euro kosten wird. Die Auskunft ist verbindlich, soweit sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans erteilt wird. Sie ist in dringenden Fällen unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen zu erteilen. Für die Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen einer Erhöhung der Beiträge hat der Versicherungsnehmer nun zwei Monate Zeit statt wie bisher nur einen Monat. Hat der Versicherungsnehmer im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbart, und führt dieser nicht dazu, dass sich die Prämie verringert, kann er den Selbstbehalt jederzeit kündigen.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
Firmenkontakt:
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