31.01.2012 15:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BVMW

Ohoven: Gelangensbestätigung erschwert EU-Binnenhandel

Bürokratische Neuregelung jetzt abschaffen
Kurzfassung: (ddp direct)Berlin Als bürokratische Hürde für den Mittelstand hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, die Gelangensbestätigung für steuerfreie Lieferungen innerhalb der EU kritisiert. Was als Vereinfachung gedacht war, erweist sich als zusätzliche Belastung für Klein- und Mittelbetriebe. Der Bundesfinanzminister muss deshalb diese Neuregelung sofort wieder rückgängig machen.

Die seit Jahresbeginn geltende neue Vorschrift für ...
[BVMW - 31.01.2012] (ddp direct)Berlin Als bürokratische Hürde für den Mittelstand hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, die Gelangensbestätigung für steuerfreie Lieferungen innerhalb der EU kritisiert. Was als Vereinfachung gedacht war, erweist sich als zusätzliche Belastung für Klein- und Mittelbetriebe. Der Bundesfinanzminister muss deshalb diese Neuregelung sofort wieder rückgängig machen.

Die seit Jahresbeginn geltende neue Vorschrift für innergemeinschaftliche Lieferungen erschwere den EU-Binnenhandel, so der Mittelstandspräsident. So könnten ausländische Speditionen nichts mit diesem Formular anfangen. Zudem werde das eigentliche Ziel, die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs innerhalb der EU, völlig verfehlt. Es werde Betrügern ein Leichtes sein, eine solche Bestätigung zu fälschen.

Mit der Gelangensbestätigung müssen sich deutsche Exporteure seit Beginn des Jahres beim Empfänger ihrer Ware im EU-Ausland den Erhalt an einem bestimmten Tag und Ort bestätigen lassen, damit sie nicht die beim Inlandsverkauf fällige Umsatzsteuer zahlen müssen. Ein einziges Formular sollte künftig alle bislang für Warenlieferungen in das EU-Ausland geltenden Nachweismöglichkeiten ersetzen.

Das Problem: Die Gelangensbestätigung ist außerhalb Deutschlands kaum bekannt. Das ausführende deutsche Unternehmen bleibt aber auf der Mehrwertsteuerzahlung sitzen, wenn ihm im Zielland niemand das Formular abzeichnet. Bislang gibt es das Formular lediglich in deutscher, englischer und französischer Sprache. Für andere Länder braucht der deutsche Exporteur eine amtliche Übersetzung. Aber selbst dann ist unklar, ob der deutsche Fiskus die Unterschrift eines Lagerarbeiters beispielsweise aus Bukarest anerkennt.



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