31.01.2012 18:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Kündigung wegen verspäteter Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit
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Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil v. 17.8.2011 entschieden, dass wiederholte Verletzungen der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit nach erfolgter Abmahnung eine ordentliche Kündigung rechtfertigen können.
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Autor der Pressemeldung "Kündigung wegen verspäteter Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.