Wer nimmt eigentlich Ihre Rechte wahr, wenn Sie nach Unfall oder Krankheit hilflos sind? - Betreuungsexperten geben Tipps

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012
Pressemitteilung vom: 31.01.2012 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: Das Justizministerium teilt mit: Eine junge Frau wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt – wer entscheidet über ihre weitere Behandlung? Der Ehepartner, die Verwandten, die Ärzte oder ein umgehend vom Gericht bestellter Betreuer? Ein ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 31.01.2012] Wer nimmt eigentlich Ihre Rechte wahr, wenn Sie nach Unfall oder Krankheit hilflos sind? - Betreuungsexperten geben Tipps


Das Justizministerium teilt mit:

Eine junge Frau wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt – wer entscheidet über ihre weitere Behandlung? Der Ehepartner, die Verwandten, die Ärzte oder ein umgehend vom Gericht bestellter Betreuer? Ein Geschäftsmann erleidet einen Schlaganfall – wer führt sein Gewerbe weiter? Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen?

Am Donnerstag, 2. Februar 2012, in der Zeit von 15 bis 16.30 Uhr, beantworten Experten aus der Justiz Ihre Fragen unter der Telefonnummer: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist immer montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr unter der Telefonnnummer 01803 100 110 erreichbar (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).


Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de

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