Legehennen-Käfighaltungsverbot nicht überall umgesetzt: EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren
- Pressemitteilung der Firma aid, 01.02.2012
Pressemitteilung vom: 01.02.2012 von der Firma aid aus Bonn
Kurzfassung: (aid) - Dreizehn Mitgliedsstaaten der EU haben das Käfighaltungsverbot für Legehennen noch nicht umgesetzt. Ab 1. Januar 2012 dürfen Legehennen in Ländern der Europäischen Union nicht mehr in sogenannten "nicht gestalteten" Käfigen gehalten ...
[aid - 01.02.2012] Legehennen-Käfighaltungsverbot nicht überall umgesetzt: EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren
(aid) - Dreizehn Mitgliedsstaaten der EU haben das Käfighaltungsverbot für Legehennen noch nicht umgesetzt. Ab 1. Januar 2012 dürfen Legehennen in Ländern der Europäischen Union nicht mehr in sogenannten "nicht gestalteten" Käfigen gehalten werden. Während Deutschland das Käfighaltungsverbot bereits vorgezogen hatte, sind dreizehn EU-Länder trotz wiederholter Aufforderung der EU-Kommission den EU-Rechtsvorschriften bisher nicht ausreichend nachgekommen. Erfüllen die EU-Mitglieder ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht, hat das Folgen für den Tierschutz und den Wettbewerb auf dem Markt. Zwei Monate haben die betroffenen EU-Mitglieder jetzt Zeit, sich im Rahmen der EU-Vertragsverletzungsverfahren zum Fristsetzungsschreiben der EU-Kommission zu äußern. Andernfalls wird die Kommission weitere Maßnahmen einleiten, damit die säumigen Staaten die Richtlinie umsetzen.
Renate Kessen, www.aid.de
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10416_de.htm
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Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de
(aid) - Dreizehn Mitgliedsstaaten der EU haben das Käfighaltungsverbot für Legehennen noch nicht umgesetzt. Ab 1. Januar 2012 dürfen Legehennen in Ländern der Europäischen Union nicht mehr in sogenannten "nicht gestalteten" Käfigen gehalten werden. Während Deutschland das Käfighaltungsverbot bereits vorgezogen hatte, sind dreizehn EU-Länder trotz wiederholter Aufforderung der EU-Kommission den EU-Rechtsvorschriften bisher nicht ausreichend nachgekommen. Erfüllen die EU-Mitglieder ihre rechtlichen Verpflichtungen nicht, hat das Folgen für den Tierschutz und den Wettbewerb auf dem Markt. Zwei Monate haben die betroffenen EU-Mitglieder jetzt Zeit, sich im Rahmen der EU-Vertragsverletzungsverfahren zum Fristsetzungsschreiben der EU-Kommission zu äußern. Andernfalls wird die Kommission weitere Maßnahmen einleiten, damit die säumigen Staaten die Richtlinie umsetzen.
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Und ein kreatives Informationsangebot in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" sowie "Landwirtschaft und Umwelt".
Wer informieren will, muss besser informiert sein. Die Vielzahl von Informationen, die täglich auf jeden von uns einstürzt, ist kaum noch zu überblicken. Oft widersprechen sich die Aussagen und verwirren mehr als sie nützen. Gefragt sind Ratschläge, die wissenschaftlich abgesichert sind und sachlich informieren.
Der aid hat sich genau das zur Aufgabe gemacht und bietet wissenschaftlich abgesicherte Informationen in den Bereichen "Verbraucher und Ernährung" und "Landwirtschaft und Umwelt". Unsere Aussagen sind unabhängig und orientieren sich an den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Praktikern sammeln wir Fakten und Hintergrundinformationen, werten sie aus und bereiten sie zielgruppengerecht auf.
Unsere Publikationen wenden sich an Verbraucher, Landwirte und Multiplikatoren wie Lehrer, Berater und Journalisten. Der aid ist ein gemeinnütziger Verein und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanziert. Sein Auftrag, sachlich und interessenunabhängig zu informieren, ist in der Satzung festgelegt. Beim aid arbeiten namhafte Experten, Praktiker und Medienfachleute zusammen. Informationsmedien, die der aid herausgibt, entsprechen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und vermitteln Wissen zielgruppengrecht und praxisorientiert.
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