Tier- und Umweltschutz keine Frage der Stallgröße: KTBL-Fachgespräch über Standorte für Tierhaltungsanlagen

  • Pressemitteilung der Firma aid, 01.02.2012
Pressemitteilung vom: 01.02.2012 von der Firma aid aus Bonn

Kurzfassung: (aid) - Große Tierhaltungsanlagen stehen im Ruf weder artgerecht zu sein, noch ausreichend Umweltauflagen zu erfüllen. Derzeit planen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung großer Tierhaltungsanlagen. Im ...

[aid - 01.02.2012] Tier- und Umweltschutz keine Frage der Stallgröße: KTBL-Fachgespräch über Standorte für Tierhaltungsanlagen


(aid) - Große Tierhaltungsanlagen stehen im Ruf weder artgerecht zu sein, noch ausreichend Umweltauflagen zu erfüllen. Derzeit planen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung großer Tierhaltungsanlagen. Im Fokus stehen dabei das Landwirte-Privileg für das Bauen im Außenbereich, das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft. Um für alle Beteiligten einen gemeinsamen Bewertungsrahmen zu finden, der den Bau von Ställen wieder konfliktfrei ermöglicht, hat das Kuratorium für Technik und Bauen in der Landwirtschaft (KTBL) auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin ein Fachgespräch durchgeführt. Demnach ist aus fachanwaltlicher Sicht die Änderung des Baugesetzbuches mit dem Einschränken des Bau-Privilegs keine Lösung für den Tierschutz oder die Akzeptanz vor Ort. Auch NEULAND e. V., Fachverband zur Förderung einer tiergerechten und umweltschonenden Nutztierhaltung, möchte den Fokus mehr auf Haltungsverfahren und Haltungssysteme legen als auf eine Größenbegrenzung. Möglich sei die Bindung des Landwirte-Privilegs in viehdichten Regionen an den regionalen Viehbesatz, ergänzte die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Der Deutsche Landkreistag hingegen sieht stärkere kommunale Steuerungsinstrumente zur Abwägung zwischen den Interessen des Landwirtes, Gewerbe- und Wohngebieten sowie der Naherholungsfunktion als notwendig an. Die EG-Richtlinie 96/61 regelt die Vermeidung von Immissionen bei Intensivhaltungsverfahren. Das Umweltbundesamt übersetzt diese Richtlinien in Merkblätter der Besten verfügbaren Technik (BVT). Aber, so erläuterte Prof. Dr. Thomas Jungbluth, Präsident des KTBL, die Vorschriften gelten nur für Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind. Demgegenüber hat das KTBL schon 2006 im "Nationalen Bewertungsrahmen für die Tierhaltung" bereits 139 Haltungsverfahren aus der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft bemessen. Nach Ewald Grimm, Leiter Standortentwicklung im KTBL, ist das ein Instrument, was Planern und Kommunen genau beschreibt, welche Auswirkungen ein einzelnes Haltungssystem auf seine Umwelt hat. Dieser Bewertungsrahmen kann als Entscheidungsgrundlage für die Kommunen dienen. Das Fachgespräch zeigte, dass bei fortschreitender Entwicklung der Stallbautechnik Tier- und Umweltschutz nicht eine Frage der Stallgröße ist. Um bei großen Tierhaltungsanlagen die notwendige Akzeptanz zu schaffen, ist aber auf jeden Fall die Beteiligung aller Betroffenen wie Tierhalter, Nachbarn, Gemeinden oder Bürgerinitiativen erforderlich.

Roland Krieg, www.aid.de

Weitere Informationen:
www.ktbl.de, Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren
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