Spielhallengesetz - GRÜNE: Gesetzentwurf der Landesregierung wirkungslos

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 01.02.2012
Pressemitteilung vom: 01.02.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Als "wirkungslos und daher unbrauchbar" hat die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein Spielhallengesetz kritisiert. "Der Status quo wird für die nächsten 15 Jahre ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 01.02.2012] Spielhallengesetz - GRÜNE: Gesetzentwurf der Landesregierung wirkungslos


Als "wirkungslos und daher unbrauchbar" hat die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den vorgelegten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung für ein Spielhallengesetz kritisiert. "Der Status quo wird für die nächsten 15 Jahre zementiert ohne dass die bestehenden Probleme auch nur ansatzweise angegangen werden. Dabei gäbe es genug zu tun: Wir müssen uns beispielsweise endlich um die wachsende Anzahl sehr junger Spielsüchtiger kümmern", so der innenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich.

"Es bleibt schleierhaft, warum es Monate gedauert hat, bis dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Alle Probleme bleiben unangetastet: Eine Regulierung bleibt aus, bestehende Spielhallen werden weiter geduldet – es scheint, als hätte die FDP als parlamentarischer Arm der Automatenlobby dem Innenminister Rhein dieses Gesetz diktiert. Als ehemaliger Ordnungsdezernent der Stadt Frankfurt müsste Rhein eigentlich wissen, dass sein Gesetzentwurf nur ein Placebo ist. Auch unerwünschte Nebeneffekte wie Mega-Spielhallen auf der grünen Wiese oder die negativen Auswirkungen auf die Innenstädte werden mit so einem Gesetzentwurf nicht verhindert."

DIE GRÜNEN weisen daraufhin, dass der Gesetzentwurf der CDU/FDP-Landesregierung im Gegensatz zum Gesetzentwurf der GRÜNEN für die nächsten 15 Jahre keinen Eingriff in den Bestand vorsieht. "Es wird zwar verboten, mehrere Spielhallen unter einem Dach zu betreiben und zwischen zwei Spielhallen soll mindestens ein Abstand von 300 Metern liegen, aber von der Landesregierung ist bereits eine Klausel vorgesehen, die Ausnahmen zulässt."


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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