Kultusministerin Dorothea Henzler: Über 45 Prozent mehr Religionsunterricht an Teilzeit-Berufsschulen

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Kultusministerium, 01.02.2012
Pressemitteilung vom: 01.02.2012 von der Firma Hessisches Kultusministerium aus Wiesbaden

Kurzfassung: "Gegenüber dem Vorjahr konnte der Religionsunterricht an den hessischen Teilzeit-Berufsschulen um 45,3 Prozent gesteigert werden", erklärte heute Kultusministerin Dorothea Henzler. Sie begrüße in diesem Zusammenhang sehr das Angebot der Kirchen, ...

[Hessisches Kultusministerium - 01.02.2012] Kultusministerin Dorothea Henzler: Über 45 Prozent mehr Religionsunterricht an Teilzeit-Berufsschulen


"Gegenüber dem Vorjahr konnte der Religionsunterricht an den hessischen Teilzeit-Berufsschulen um 45,3 Prozent gesteigert werden", erklärte heute Kultusministerin Dorothea Henzler. Sie begrüße in diesem Zusammenhang sehr das Angebot der Kirchen, hinsichtlich des Bedarfs an Religionslehrern vorübergehend verstärkt durch Gestellungsverträge zu helfen und gleichzeitig Nachwuchswerbung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer zu betreiben.

Da es in der Vergangenheit eine anhaltend rückläufige Quote der Unterrichtserteilung im Fach Religionslehre in der Teilzeit-Berufsschule gegeben habe, sei den beruflichen Schulen mit Erlass vom 31. August 2011 mitgeteilt worden, dass künftig eine Lehrerstunden-Zuweisung für Religionsunterricht in der Teilzeit-Berufsschule nur dann erfolge, wenn dieser Unterricht auch tatsächlich erteilt werde. "Diese Maßnahme zielte darauf ab, dass wieder mehr Religionsunterricht an der Teilzeit-Berufsschule stattfindet. Schließlich ist Religion ein Gebot der Hessischen Verfassung", so Henzler. Deshalb habe man den Schulen auch gleichzeitig zugesagt, dass nicht nur jede erteilte Religionsstunde in der Zuweisung berücksichtigt werde, sondern auch eine Nachsteuerung erfolge, wenn zusätzlicher Religionsunterricht angeboten werde. "Diese Zusage haben wir selbstverständlich eingehalten und konnten kräftig nachsteuern", sagte die Ministerin.

In diesem Zusammenhang wies Henzler darauf hin, dass die beruflichen Schulen für jede Teilzeit-Berufsschul-Klasse bei 12 Stunden gemäß Stundentafel eine Zuweisung von 14,3 Stunden erhielten und damit auskömmlich versorgt seien. Außerdem gebe es eine über 100 Prozent hinausgehende Lehrerzuweisung, so dass es einer "Quersubventionierung" durch nicht erteilte aber zugewiesene Unterrichtsstunden im Fach Religion nicht bedürfe.


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