Landesregierung bringt Haushalt 2011 nach Verhandlung zur Verfassungsklage in Landtag ein
- Pressemitteilung der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011
Pressemitteilung vom: 24.01.2011 von der Firma Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf
Kurzfassung: Düsseldorf, den 24.01.11 Die Landesregierung wird den Haushaltsentwurf 2011 erst nach der mündlichen Verhandlung der Klage zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2010 in den Landtag einbringen. Die Etatplanung für das Jahr 2011 wird ...
[Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 24.01.2011] Landesregierung bringt Haushalt 2011 nach Verhandlung zur Verfassungsklage in Landtag ein
Düsseldorf, den 24.01.11
Die Landesregierung wird den Haushaltsentwurf 2011 erst nach der mündlichen Verhandlung der Klage zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2010 in den Landtag einbringen. Die Etatplanung für das Jahr 2011 wird damit voraussichtlich in der Plenarwoche vom 23. bis 25. Februar 2011 vorgelegt. "Wir haben uns aus Respekt vor dem Verfassungsgericht und den Antragstellern der Verfassungsklage zu diesem Schritt entschlossen", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.
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Fax: 0211 / 4972 - 2300
E-Mail: presse@fm.nrw.de
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Die Landesregierung wird den Haushaltsentwurf 2011 erst nach der mündlichen Verhandlung der Klage zur Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts 2010 in den Landtag einbringen. Die Etatplanung für das Jahr 2011 wird damit voraussichtlich in der Plenarwoche vom 23. bis 25. Februar 2011 vorgelegt. "Wir haben uns aus Respekt vor dem Verfassungsgericht und den Antragstellern der Verfassungsklage zu diesem Schritt entschlossen", sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.
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