02.02.2012 14:10 Uhr in Gesellschaft & Familie von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Wirksamer Schutz ist Aufgabe des Staates
Gemeinsame Pressemeldung der TaskForce und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK)Kurzfassung: Den Internationalen Tag "Zero Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung" am 06. Februar nehmen die TaskForce und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zum Anlass, die Bundesregierung mit Nachdruck an ihren Schutzauftrag gegenüber Kindern zu erinnern - insbesondere dann, wenn Gewalt durch die Eltern/Familie verübt wird.
Um dieser Schutzpflicht gerecht zu werden, sollten endlich wirksame Maßnahmen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung diskutiert werden, wie z.B. die Einführung der ärztlichen Meldepflicht (bei erfolgter oder drohender Genitalverstümmelung), kombiniert mit einer Untersuchungspflicht, sowie die Durchsetzung familienrechtlicher Maßnahmen für alle gefährdeten Mädchen, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden
Um dieser Schutzpflicht gerecht zu werden, sollten endlich wirksame Maßnahmen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung diskutiert werden, wie z.B. die Einführung der ärztlichen Meldepflicht (bei erfolgter oder drohender Genitalverstümmelung), kombiniert mit einer Untersuchungspflicht, sowie die Durchsetzung familienrechtlicher Maßnahmen für alle gefährdeten Mädchen, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden
[TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V. - 02.02.2012] Hamburg/Berlin, den 02.02.2012: Den Internationalen Tag "Zero Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung" am 06. Februar nehmen die TaskForce und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) zum Anlass, die Bundesregierung mit Nachdruck an ihren Schutzauftrag gegenüber Kindern zu erinnern - insbesondere dann, wenn Gewalt durch die Eltern/Familie verübt wird.
"Im Hinblick auf die Genitalverstümmelung an Mädchen - eine besonders systematische innerfamiliäre Gewalt und Kindesmisshandlung - fehlt jedoch nach wie vor der politische Wille, die staatliche Schutzpflicht wirksam umzusetzen", konstatiert Ines Laufer von der TaskForce.
Dabei legt allein die Größenordnung dieses Verbrechens dringenden Handlungsbedarf nahe: Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen in Deutschland gelten als akut gefährdet. Besonders in den Hochrisikogruppen (z.B. aus den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Mali, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen tatsächlich der Verstümmelung unterworfen, meist während "Ferienreisen" in das Heimatland der Eltern.
Der noch immer häufig geforderte Ansatz der "Information und Aufklärung" verfehlt sowohl in den Herkunftsländern als auch in Europa sein Ziel, denn er geht von der falschen Annahme aus, Eltern misshandelten ihre Töchter aus Unwissenheit: Untersuchungen belegen, dass den Tätern die Strafbarkeit der Verstümmelungen in Europa bekannt ist und sie gerade deshalb für die Taten ins Ausland ausweichen. Auch sind sie über die schädlichen Folgen der Praxis auf die Opfer informiert, woraus aber keine Bereitschaft resultiert, diese Gewalt aufzugeben. Zudem gehören die Tätergruppen in Europa weniger einem ungebildeten oder sozial schwachen Milieu an, sondern besitzen mehrheitlich Hochschulabschlüsse und sind berufstätig. (Download Studie: http://www.taskforcefgm.de/situation/europa/).
"Vor dem Hintergrund dieser Fakten sind Politiker, Staat und Behörden gefordert, ihre Schutzpflicht zu erfüllen und den gefährdeten Mädchen umfassenden Schutz zu gewähren. Gleichzeitig muss es darum gehen, die Weichen für konsequente Strafverfolgung der Täter zu stellen", fordert Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
So sollten endlich wirksame Maßnahmen diskutiert werden, wie z.B. die Einführung der ärztlichen Meldepflicht (bei erfolgter oder drohender Genitalverstümmelung), kombiniert mit einer Untersuchungspflicht, sowie die Durchsetzung familienrechtlicher Maßnahmen für alle gefährdeten Mädchen, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).
"Im Hinblick auf die Genitalverstümmelung an Mädchen - eine besonders systematische innerfamiliäre Gewalt und Kindesmisshandlung - fehlt jedoch nach wie vor der politische Wille, die staatliche Schutzpflicht wirksam umzusetzen", konstatiert Ines Laufer von der TaskForce.
Dabei legt allein die Größenordnung dieses Verbrechens dringenden Handlungsbedarf nahe: Bis zu 50.000 minderjährige Mädchen in Deutschland gelten als akut gefährdet. Besonders in den Hochrisikogruppen (z.B. aus den Herkunftsländern Somalia, Äthiopien, Ägypten, Sierra Leone, Mali, Gambia u.v.m.) werden bis zu 80% der Mädchen tatsächlich der Verstümmelung unterworfen, meist während "Ferienreisen" in das Heimatland der Eltern.
Der noch immer häufig geforderte Ansatz der "Information und Aufklärung" verfehlt sowohl in den Herkunftsländern als auch in Europa sein Ziel, denn er geht von der falschen Annahme aus, Eltern misshandelten ihre Töchter aus Unwissenheit: Untersuchungen belegen, dass den Tätern die Strafbarkeit der Verstümmelungen in Europa bekannt ist und sie gerade deshalb für die Taten ins Ausland ausweichen. Auch sind sie über die schädlichen Folgen der Praxis auf die Opfer informiert, woraus aber keine Bereitschaft resultiert, diese Gewalt aufzugeben. Zudem gehören die Tätergruppen in Europa weniger einem ungebildeten oder sozial schwachen Milieu an, sondern besitzen mehrheitlich Hochschulabschlüsse und sind berufstätig. (Download Studie: http://www.taskforcefgm.de/situation/europa/).
"Vor dem Hintergrund dieser Fakten sind Politiker, Staat und Behörden gefordert, ihre Schutzpflicht zu erfüllen und den gefährdeten Mädchen umfassenden Schutz zu gewähren. Gleichzeitig muss es darum gehen, die Weichen für konsequente Strafverfolgung der Täter zu stellen", fordert Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
So sollten endlich wirksame Maßnahmen diskutiert werden, wie z.B. die Einführung der ärztlichen Meldepflicht (bei erfolgter oder drohender Genitalverstümmelung), kombiniert mit einer Untersuchungspflicht, sowie die Durchsetzung familienrechtlicher Maßnahmen für alle gefährdeten Mädchen, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).
Weitere Informationen
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., Frau Ines Laufer
Postfach 304270, 20325 Hamburg, Deutschland
Tel.: 01803-767346; http://www.taskforcefgm.de
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Autor der Pressemeldung "Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Wirksamer Schutz ist Aufgabe des Staates" ist TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V., vertreten durch Ines Laufer.