Kein großer Wurf!
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), 02.02.2012
Pressemitteilung vom: 02.02.2012 von der Firma Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) aus Heppenheim
Kurzfassung: Bürgerinitiative Gesundheit DGVP nimmt Stellung zum geplanten Patientenrechtesetz Der Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz schreibt weitgehend nur die höchstrichterliche Rechtsprechung fest. "Der große Wurf ist nicht gelungen", so die ...
[Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) - 02.02.2012] Kein großer Wurf!
Bürgerinitiative Gesundheit DGVP nimmt Stellung zum geplanten Patientenrechtesetz
Der Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz schreibt weitgehend nur die höchstrichterliche Rechtsprechung fest. "Der große Wurf ist nicht gelungen", so die Meinung des Präsidenten der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. – Wolfram-Arnim Candidus.
"Die Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine gute Maßnahme. Nach wie vor bleibt aber das Problem, dass gerichtliche Entscheidungen durch das undurchsichtige Gutachtersystem erschwert werden. Insofern hilft im Streitfall auch das BGB nicht viel weiter."
Die geplante Ausweitung der Erfassung von Behandlungsfehlern hat nur dann einen Sinn, wenn die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden", so Candidus weiter. "Dazu gehört, die extreme Leistungsverdichtung und den ständig zunehmenden Kostendruck zu reduzieren. In allen Berufsgruppen der Versorgung, Behandlung und Betreuung benötigen wir qualifizierte Mitarbeiter, die nicht unter Dauerstress stehen und deshalb Fehler machen.
Dazu bedarf es einer Vielzahl aufeinander abgestimmter systemverändernder Maßnahmen.
Unklar ist die im Referentenentwurf aufgeführte Unterscheidung in grobe und leichte Behandlungsfehler. Hier bedarf es einer exakten Bewertungsvorgabe und Definition, um Irritationen und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Ansonsten werden die Probleme beim Einklagen eines Behandlungsfehlers für den Patienten nicht weniger.
Nicht zuletzt im Interesse der Beweisführung halte ich es für wichtig, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte nunmehr gesetzlich verankert wird."
Die Forderung nach stärkerer Aufklärung über Behandlungsalternativen und -risiken begrüßt Candidus und merkt doch kritisch an: "Das erfordert jedoch Zeit und somit auch Geld.
Es kann nicht erwartet werden, dass diese zusätzliche Arbeit für ein Vergelts Gott geleistet werden. Deshalb muss eine adäquate Vergütung für eine umfassende, dokumentierte Information und Beratung der Patienten vorgesehen werden. Dazu steht im Referentenentwurf aber nichts."
In Einzelfällen hält Candidus die vorgesehene Verpflichtung der Ärzte für schwer erfüllbar, ihre Patienten über die Übernahme der Behandlungskosten durch die Kostenträger aufzuklären. "Kein Arzt kann alle kassenindividuellen Leistungen kennen. Dazu gibt es zu viele Selektiv- und Rabattverträge oder Disease Management Programme. Will der Patient zu seinem Schutz und zur Information erst seine Krankenkasse befragen, kommt es zu Verzögerungen in der Behandlung. Dazu kommt ein erneuter Arztbesuch, die Ausweitung der Bürokratie - und das alles bei bestehender und sich ausweitender Finanznot."
Das Patientenrechtegesetz schließt sinnvollerweise neben der Berufsgruppe der Mediziner explizit Heilpraktiker mit ein. Leider ist die größte Gruppe der Versorgung/ Behandlung/ Betreuung, nämlich die Kranken-, Kinder- und Altenpflege nicht berücksichtigt.
"Schon jetzt, aber erst recht in Zukunft muss diese Berufsgruppe sehr viel stärker in die Versorgung, Behandlung und Betreuung einbezogen werden und somit auch in die Wahrnehmung der Rechte der Patienten", bemerkt Candidus kritisch.
Als wichtig würde der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP die gesetzliche Verpflichtung ansehen, dass die Kostenträger den Patientenschutz als oberste Priorität einstufen realisieren müssen.
Die zügige Bearbeitung von Anträgen für Leistungen durch die Kostenträger begrüße er ausdrücklich.
Candidus‘ Fazit: "Die Gesundheitsversorgung wird durch den Referentenentwurf nur geringfügig geschützt oder verbessert.
Einzelne Aspekte sind sicherlich gut. Wir benötigen aber eine nachhaltige und zügige strukturelle Veränderung zum Schutz der Versorgung/ Behandlung/ Betreuung und auch der Vergütung für die Berufsgruppen und Institutionen."
"Das erfordert jedoch die Bereitschaft der Politik, sich einem intensiven Veränderungsmanagement des Systems zu stellen.
Dies ist viel gefährlicher, wenn die eigene Position gesichert werden soll. Es ist natürlich einfacher - wenn auch wenig sinnvoll - einen Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz zu erstellen, bei dem eine Vielzahl von Willensbekundungen dargelegt werden. Da die Strukturen des Gesundheitssystems das gar nicht zulassen können oder wollen, sind diese Ideen aber faktisch kaum realisierbar."
Das Patientenrechtsgesetz ist nicht das All-Heilmittel. Vielmehr täuscht es Aktivität vor, wo wenig ist und gefährdet das bestehende gute Vertrauensverhältnis zwischen Mediziner und Patient. Dies kann nicht im Interesse der Bevölkerung und damit auch nicht im Interesse der Politiker und der gesetzlichen Krankenkassen sein. Anzuerkennen ist, dass die Ärzteschaft – anders als früher – einräumt, dass es Behandlungsfehler gibt, und sich bemüht, die Behandlungsqualität durch Fehlertransparenz und Fehlerverhinderungsmanagement zu verbessern. Von dieser noch auszubauenden Initiative verspreche ich mir mehr als vom Patientenrechtegesetz", schließt Candidus.
Pressestelle Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V.
Tel: 06247-904 499 7
Fax: 06247-904 499 9
presse@dgvp.de
www.dgvp.de
Bürgerinitiative Gesundheit DGVP nimmt Stellung zum geplanten Patientenrechtesetz
Der Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz schreibt weitgehend nur die höchstrichterliche Rechtsprechung fest. "Der große Wurf ist nicht gelungen", so die Meinung des Präsidenten der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. – Wolfram-Arnim Candidus.
"Die Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine gute Maßnahme. Nach wie vor bleibt aber das Problem, dass gerichtliche Entscheidungen durch das undurchsichtige Gutachtersystem erschwert werden. Insofern hilft im Streitfall auch das BGB nicht viel weiter."
Die geplante Ausweitung der Erfassung von Behandlungsfehlern hat nur dann einen Sinn, wenn die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden", so Candidus weiter. "Dazu gehört, die extreme Leistungsverdichtung und den ständig zunehmenden Kostendruck zu reduzieren. In allen Berufsgruppen der Versorgung, Behandlung und Betreuung benötigen wir qualifizierte Mitarbeiter, die nicht unter Dauerstress stehen und deshalb Fehler machen.
Dazu bedarf es einer Vielzahl aufeinander abgestimmter systemverändernder Maßnahmen.
Unklar ist die im Referentenentwurf aufgeführte Unterscheidung in grobe und leichte Behandlungsfehler. Hier bedarf es einer exakten Bewertungsvorgabe und Definition, um Irritationen und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Ansonsten werden die Probleme beim Einklagen eines Behandlungsfehlers für den Patienten nicht weniger.
Nicht zuletzt im Interesse der Beweisführung halte ich es für wichtig, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte nunmehr gesetzlich verankert wird."
Die Forderung nach stärkerer Aufklärung über Behandlungsalternativen und -risiken begrüßt Candidus und merkt doch kritisch an: "Das erfordert jedoch Zeit und somit auch Geld.
Es kann nicht erwartet werden, dass diese zusätzliche Arbeit für ein Vergelts Gott geleistet werden. Deshalb muss eine adäquate Vergütung für eine umfassende, dokumentierte Information und Beratung der Patienten vorgesehen werden. Dazu steht im Referentenentwurf aber nichts."
In Einzelfällen hält Candidus die vorgesehene Verpflichtung der Ärzte für schwer erfüllbar, ihre Patienten über die Übernahme der Behandlungskosten durch die Kostenträger aufzuklären. "Kein Arzt kann alle kassenindividuellen Leistungen kennen. Dazu gibt es zu viele Selektiv- und Rabattverträge oder Disease Management Programme. Will der Patient zu seinem Schutz und zur Information erst seine Krankenkasse befragen, kommt es zu Verzögerungen in der Behandlung. Dazu kommt ein erneuter Arztbesuch, die Ausweitung der Bürokratie - und das alles bei bestehender und sich ausweitender Finanznot."
Das Patientenrechtegesetz schließt sinnvollerweise neben der Berufsgruppe der Mediziner explizit Heilpraktiker mit ein. Leider ist die größte Gruppe der Versorgung/ Behandlung/ Betreuung, nämlich die Kranken-, Kinder- und Altenpflege nicht berücksichtigt.
"Schon jetzt, aber erst recht in Zukunft muss diese Berufsgruppe sehr viel stärker in die Versorgung, Behandlung und Betreuung einbezogen werden und somit auch in die Wahrnehmung der Rechte der Patienten", bemerkt Candidus kritisch.
Als wichtig würde der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP die gesetzliche Verpflichtung ansehen, dass die Kostenträger den Patientenschutz als oberste Priorität einstufen realisieren müssen.
Die zügige Bearbeitung von Anträgen für Leistungen durch die Kostenträger begrüße er ausdrücklich.
Candidus‘ Fazit: "Die Gesundheitsversorgung wird durch den Referentenentwurf nur geringfügig geschützt oder verbessert.
Einzelne Aspekte sind sicherlich gut. Wir benötigen aber eine nachhaltige und zügige strukturelle Veränderung zum Schutz der Versorgung/ Behandlung/ Betreuung und auch der Vergütung für die Berufsgruppen und Institutionen."
"Das erfordert jedoch die Bereitschaft der Politik, sich einem intensiven Veränderungsmanagement des Systems zu stellen.
Dies ist viel gefährlicher, wenn die eigene Position gesichert werden soll. Es ist natürlich einfacher - wenn auch wenig sinnvoll - einen Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz zu erstellen, bei dem eine Vielzahl von Willensbekundungen dargelegt werden. Da die Strukturen des Gesundheitssystems das gar nicht zulassen können oder wollen, sind diese Ideen aber faktisch kaum realisierbar."
Das Patientenrechtsgesetz ist nicht das All-Heilmittel. Vielmehr täuscht es Aktivität vor, wo wenig ist und gefährdet das bestehende gute Vertrauensverhältnis zwischen Mediziner und Patient. Dies kann nicht im Interesse der Bevölkerung und damit auch nicht im Interesse der Politiker und der gesetzlichen Krankenkassen sein. Anzuerkennen ist, dass die Ärzteschaft – anders als früher – einräumt, dass es Behandlungsfehler gibt, und sich bemüht, die Behandlungsqualität durch Fehlertransparenz und Fehlerverhinderungsmanagement zu verbessern. Von dieser noch auszubauenden Initiative verspreche ich mir mehr als vom Patientenrechtegesetz", schließt Candidus.
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Die D G V P ist eine unabhängige Interessenvertretung von Versicherten und Patienten.
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