Kopp: 'In­klu­sion von Men­schen mit Be­hin­de­rung ver­wirk­licht die un­teil­ba­ren Men­schen­rech­te'

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 02.02.2012
Pressemitteilung vom: 02.02.2012 von der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus Berlin

Kurzfassung: Gudrun Kopp, Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­mi­nis­teri­um für wirt­schaft­liche Zu­sam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (BMZ), hat für heu­te zu einem Run­den Tisch zur In­klu­sion von Men­schen mit ...

[Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - 02.02.2012] Kopp: "In­klu­sion von Men­schen mit Be­hin­de­rung ver­wirk­licht die un­teil­ba­ren Men­schen­rech­te"


Gudrun Kopp, Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­mi­nis­teri­um für wirt­schaft­liche Zu­sam­men­ar­beit und Ent­wick­lung (BMZ), hat für heu­te zu einem Run­den Tisch zur In­klu­sion von Men­schen mit Be­hin­derun­gen in der Ent­wick­lungs­zu­sam­men­arbeit ein­ge­laden. "Wir haben Eck­punk­te für einen Ak­tions­plan vor­ge­legt und disku­tieren die­sen mit Be­troffe­nen und Ex­per­ten. Die Inklu­sion von Men­schen mit Behin­de­rung ver­wirk­licht die un­teil­ba­ren Men­schen­rech­te. Hier darf es keine Ab­striche geben. Im Ge­gen­teil müssen wir unser En­ga­ge­ment ver­stär­ken", erläu­terte die Parla­men­ta­rische Staats­sekre­tärin Gudrun Kopp.

Deutsch­land gehört zu den ersten euro­päi­schen Län­dern, die sich einen eige­nen Ak­tions­plan zur Stär­kung der Rechte von Men­schen mit Behin­derun­gen im Rahmen der Ent­wick­lungs­politik geben. Gudrun Kopp sagte dazu: "Die Inklu­sion von Men­schen mit Be­hinde­rungen ist auch eine Frage der Glaub­wür­dig­keit der Ent­wick­lungs­po­litik. Wenn wir Men­schen mit Be­hinde­rungen nicht in un­sere Arbeit mit ein­be­ziehen, werden wir die Millen­niums­ent­wick­lungs­ziele nicht errei­chen. Der Run­de Tisch und der Ak­tions­plan sollen eine breite Debatte aus­lösen und auch den priva­ten Sek­tor akti­vieren. Der Privat­sek­tor ist für die Inklu­sion von Men­schen mit Behin­derun­gen essen­ziell, unter anderem als Arbeit­geber, För­derer von Berufs­bildung oder als Ent­wickler neuer Techno­logien. Hier gibt es noch viel Poten­zial für Zu­sammen­arbeit, das wir aus­schöpfen kön­nen."

Deutsch­land hat im Jahr 2009 die Behin­derten­rechts­kon­ven­tion unter­zeich­net. Dies ist bisher die einzige Men­schen­rechts­kon­ven­tion, die mit dem Artikel 32 explizit die Rolle der inter­natio­na­len Zu­sam­men­arbeit in diesem Be­reich defi­niert. "Die Bun­des­regie­rung und das BMZ nehmen die Behin­derten­rechte sehr ernst. Welt­weit haben etwa eine Milliarde Men­schen eine Behin­derung, das sind 15 Prozent der Welt­bevöl­ke­rung. 85 Prozent davon leben in Ent­wick­lungs­län­dern. Dies zeigt deutlich, dass Behin­derun­gen ein wichtiges Thema für die Ent­wick­lungs­zu­sam­men­ar­beit sind", erklärte Gudrun Kopp ab­schließend.


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