02.02.2012 17:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
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Ein Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden - unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
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Autor der Pressemeldung "Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.