ADAC Übersicht: Wer ab 1. Juli wem die Nummer stecken darf

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 02.02.2012
Pressemitteilung vom: 02.02.2012 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: Datum zur Einführung des Wechselkennzeichens steht jetzt fest Nach dem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des Wechselkennzeichens ...

[ADAC - 02.02.2012] ADAC Übersicht: Wer ab 1. Juli wem die Nummer stecken darf


Datum zur Einführung des Wechselkennzeichens steht jetzt fest

Nach dem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des Wechselkennzeichens jetzt fest: Ab 1. Juli darf nach Österreich und der Schweiz auch in Deutschland umgesteckt werden, sprich Autofahrer können dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

In Deutschland darf das Wechselkennzeichen vorerst nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm). Die Wechselkennzeichen gibt es ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen. Je Zulassungsantrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro.

Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen. Laut ADAC können Autofahrer aber mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen. So hat die ADAC Autoversicherung AG einen speziellen Tarif entwickelt. Autofahrer, die sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden, profitieren dadurch von attraktiven Versicherungsbeiträgen.

Die wichtigsten möglichen Wechsel-Kombinationen zeigt eine aktuelle ADAC Übersicht:

Klasse M1 (Pkw bis zu acht Sitzplätzen plus Fahrersitz und Wohnmobile):

Pkw- Pkw
Pkw- Wohnmobil
Pkw- Oldtimer
Oldtimer- Oldtimer
Wohnmobil- Wohnmobil
Oldtimer- Wohnmobil

Klasse L (Motorräder):

Motorrad- Motorrad
Motorrad- Quad und Trike
Motorrad- Leichtkraftrad

Klasse 01 (Anhänger):

Anhänger- Anhänger (je bis 750 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht)

Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de ein Infogramm.


ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Hansastraße 19
80686 München
Tel (0 89) 76 76-0
Fax (0 89) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de

Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder

Firmenkontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Hansastraße 19
80686 München
Tel (0 89) 76 76-0
Fax (0 89) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de

Die Pressemeldung "ADAC Übersicht: Wer ab 1. Juli wem die Nummer stecken darf" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "ADAC Übersicht: Wer ab 1. Juli wem die Nummer stecken darf" ist ADAC.