02.02.2012 17:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Die Zinsreduzierung eines Gesellschaftsdarlehens an den Gesellschafter-Geschäftsführer kann verdeckte Gewinnausschüttung sein
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Wird der Zinssatz, der für ein Darlehen der Gesellschaft an deren Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart war, nachträglich abgesenkt, ohne dass der Darlehensvertrag eine Zinsanpassungsklausel enthält oder andere gewichtige Gründe vorliegen, die zu der Zinsabsenkung geführt haben, ist im Zweifel von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen.
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