Die Zinsreduzierung eines Gesellschaftsdarlehens an den Gesellschafter-Geschäftsführer kann verdeckte Gewinnausschüttung sein

Die Zinsreduzierung eines Gesellschaftsdarlehens an den Gesellschafter-Geschäftsführer kann verdeckte Gewinnausschüttung sein
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Wird der Zinssatz, der für ein Darlehen der Gesellschaft an deren Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbart war, nachträglich abgesenkt, ohne dass der Darlehensvertrag eine Zinsanpassungsklausel enthält oder andere gewichtige Gründe vorliegen, die zu der Zinsabsenkung geführt haben, ist im Zweifel von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. ... weiter lesen Quelle
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