Niebel: 'Genitalverstümmelungen sind grausame Menschenrechtsverletzungen'
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), 03.02.2012
Pressemitteilung vom: 03.02.2012 von der Firma Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus Berlin
Kurzfassung: Zum Internationalen Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmelung erklärt Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel: "Genitalverstümmelungen sind grausam. Sie sind durch den Verweis auf 'Tradition' ...
[Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - 03.02.2012] Niebel: "Genitalverstümmelungen sind grausame Menschenrechtsverletzungen"
Zum Internationalen Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmelung erklärt Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel: "Genitalverstümmelungen sind grausam. Sie sind durch den Verweis auf 'Tradition' nicht zu rechtfertigen. Genitalverstümmelungen sind Menschenrechtsverletzungen, die weltweit geächtet sein sollten. Der Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung braucht politische Unterstützung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit setzt sich nachdrücklich ein gegen Genitalverstümmelungen."
Im Rahmen des Politikdialoges der Bundesregierung werden Verpflichtungen der Partnerländer zu Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen regelmäßig eingefordert. Das BMZ setzt sich im Politikdialog mit von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen Kooperationsländern nachdrücklich für eine Ratifizierung des Maputo-Protokolls und damit für die Durchführung von Maßnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung ein.
Doch auch in Deutschland werden in Einwandererfamilien zunehmend Fälle von Genitalverstümmelung bekannt. "Die Praxis der Genitalverstümmelung darf nicht nach Deutschland eingeführt werden. Ich werde mich auch innerhalb der Bundesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung entschieden vorgehen. Die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung ist kein Randthema", so Niebel.
In Deutschland leben ca. 30.000 Frauen und Mädchen, denen diese Verletzung selbst widerfahren ist oder die von ihr bedroht sind. "Ich setze mich dafür ein, dass Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wird. Zudem soll das deutsche Strafrecht auch dann gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Wir haben es mit einem Bereich zu tun, wo wir eine sehr klare und deutliche Gesetzessprache brauchen, um auch den letzten Rechtfertigungsgrund von Tätern, die sich an solchen menschenverachtenden Praktiken beteiligen, im Keim zu ersticken", so der Minister weiter.
Kontakt:
Dr. Rolf Steltemeier
Referatsleiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher
Telefon: 030 / 25 03-24 50
Telefax: 030 / 25 03-25 95
E-Mail: presse-kontakt@bmz.bund.de
Zum Internationalen Aktionstag gegen weibliche Genitalverstümmelung erklärt Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel: "Genitalverstümmelungen sind grausam. Sie sind durch den Verweis auf 'Tradition' nicht zu rechtfertigen. Genitalverstümmelungen sind Menschenrechtsverletzungen, die weltweit geächtet sein sollten. Der Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung braucht politische Unterstützung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit setzt sich nachdrücklich ein gegen Genitalverstümmelungen."
Im Rahmen des Politikdialoges der Bundesregierung werden Verpflichtungen der Partnerländer zu Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen regelmäßig eingefordert. Das BMZ setzt sich im Politikdialog mit von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen Kooperationsländern nachdrücklich für eine Ratifizierung des Maputo-Protokolls und damit für die Durchführung von Maßnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung ein.
Doch auch in Deutschland werden in Einwandererfamilien zunehmend Fälle von Genitalverstümmelung bekannt. "Die Praxis der Genitalverstümmelung darf nicht nach Deutschland eingeführt werden. Ich werde mich auch innerhalb der Bundesregierung mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung entschieden vorgehen. Die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung ist kein Randthema", so Niebel.
In Deutschland leben ca. 30.000 Frauen und Mädchen, denen diese Verletzung selbst widerfahren ist oder die von ihr bedroht sind. "Ich setze mich dafür ein, dass Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wird. Zudem soll das deutsche Strafrecht auch dann gelten, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Wir haben es mit einem Bereich zu tun, wo wir eine sehr klare und deutliche Gesetzessprache brauchen, um auch den letzten Rechtfertigungsgrund von Tätern, die sich an solchen menschenverachtenden Praktiken beteiligen, im Keim zu ersticken", so der Minister weiter.
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