Kulturstaatsminister setzt die richtigen Akzente beim Schutz geistigen Eigentums

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 02.12.2010
Pressemitteilung vom: 02.12.2010 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat diese Woche ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter veröffentlicht. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang ...

[CDU/CSU-Fraktion - 02.12.2010] Kulturstaatsminister setzt die richtigen Akzente beim Schutz geistigen Eigentums

Der Urheber ist und bleibt für uns der Mittelpunkt des Urheberrechts


Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat diese Woche ein 12-Punkte-Papier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter veröffentlicht. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Börnstrup) und der zuständige Berichterstatter, Ansgar Heveling:

"Der Urheber ist und bleibt für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Mittelpunkt des Urheberrechts. Auch in der digitalen Gesellschaft müssen Kreative mit ihrer geistigen Arbeit Geld verdienen können und vor allem selbst entscheiden dürfen, was mit ihren Werken geschieht. Das Urheberrecht ist nicht nur ein Ausfluss des Grundrechts auf Eigentum. Es ist vor allem auch Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Diese ideelle Dimension hat der Kulturstaatsminister auf der Grundlage des Koalitionsvertrages zu Recht betont. Wenn wir das hohe kulturelle Niveau in Deutschland halten und noch weiter verbessern wollen, dann muss die Politik nicht nur den Wert des geistigen Eigentums betonen, sondern auch den richtigen Rechtsrahmen für die Urheber schaffen. Dazu gehören richtigerweise das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, um die Journalisten besser zu stellen, sowie auch ein Warnhinweismodell und mehr Verantwortung für die Internetprovider. Der Kulturstaatsminister setzt hier eindeutig die richtigen Akzente. Damit Literatur, Musik, Kunst und Wissenschaft aber auch für alle Interessierten zugänglich sind, brauchen wir auch Rechtssicherheit. Hier leisten die Verwertungsgesellschaften einen wertvollen Beitrag, denn sie stellen sicher, dass es einen einheitlichen Ansprechpartner für den Rechteerwerb gibt. Daher ist es konsequent, dass verwaiste und vergriffene Werke in Zukunft gegen eine angemessene Vergütung durch die Verwertungsgesellschaften lizenziert werden können. Bei der anstehenden Harmonisierung der Regeln für Verwertungsgesellschaften in Europa erwarten wir, dass sich auch alle anderen Mitglieder der Bundesregierung für eine Übernahme unseres bewährten Systems einsetzen." Hintergrund: Derzeit wird im Bundesjustizministerium das dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, der so genannte "3. Korb", erarbeitet. Gleichzeitig beschäftigt sich im Bundestag eine Projektgruppe der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" mit dem Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft. Auch auf europäischer Ebene will die Kommission im Rahmen der europäischen Agenda 2020 einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt schaffen und dazu das Urheberrecht und dessen Schutz weiter harmonisieren.


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