Menschenrechtsbeauftragter fordert Aussetzung der Todesstrafe in Irak
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 03.02.2012
Pressemitteilung vom: 03.02.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Zur steigenden Zahl von Hinrichtungen in Irak erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (03.02.): "Die steigende Zahl von Hinrichtungen in Irak seit Jahresbeginn ist ...
[Auswärtiges Amt - 03.02.2012] Menschenrechtsbeauftragter fordert Aussetzung der Todesstrafe in Irak
Zur steigenden Zahl von Hinrichtungen in Irak erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (03.02.):
"Die steigende Zahl von Hinrichtungen in Irak seit Jahresbeginn ist alarmierend. 51 Menschen wurden alleine im Januar 2012 hingerichtet. Das ist ein drastischer Anstieg, denn im gesamten Jahr zuvor gab es 68 Hinrichtungen.
Erhängen durch den Strang ist dabei üblich. Die Gerichtsverfahren erfüllen kaum rechtsstaatliche Kriterien. Urteile basieren häufig auf Geständnissen, die Ergebnis von Bedrohung oder Folter sind. In vielen Fällen wird den Angeklagten für den Zeitraum der Ermittlungen der Rechtsanwalt verwehrt.
Ich appelliere an die Verantwortlichen in Irak, ein Moratorium in Kraft zu setzen und damit dem weltweiten Trend der Abschaffung der Todesstrafe zu folgen. Mit seiner derzeitigen Praxis stellt sich Irak ins Abseits."
Irak rechtfertigt die Vollstreckung der zahlreichen Todesstrafen damit, dass die Verurteilten an folgenschweren Attentaten beteiligt gewesen seien. Allein 11 der Todesurteile stünden in Zusammenhang mit dem Anschlag auf das irakische Außenministerium im August 2009, bei dem damals über Hundert Menschen starben.
Die nach dem Sturz des Saddam-Regimes abgeschaffte Todesstrafe wurde am 8. August 2004 wieder eingeführt und mit der prekären Sicherheitslage im Lande begründet. Auch die neue Regierung lehnt es ab, der Empfehlung der Vereinten Nationen zu folgen und die Todesstrafe abzuschaffen. Die Todesstrafe kann im Irak u.a. bei Mord, staatsfeindlichen Aktivitäten, Vergewaltigung und dem Einsatz chemischer Waffen verhängt werden. Im Oktober 2005 verabschiedete das irakische Parlament ein Gesetz, welches den Anwendungsbereich der Todesstrafe auch auf terroristische Aktivitäten ausdehnt.
Personen, die aufgrund terroristischer Aktivitäten gemäß dem irakischen Antiterrorismusgesetz angeklagt sind, steht für den Zeitraum der Ermittlungen kein Rechtsbeistand zu. Die Mission der Vereinten Nationen in Irak (UNAMI) berichtet darüber hinaus von Fällen, in denen wegen terroristischen Aktivitäten Angeklagten sogar während der Verfahren ein Rechtsbeistand vorenthalten wurde.
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Zur steigenden Zahl von Hinrichtungen in Irak erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (03.02.):
"Die steigende Zahl von Hinrichtungen in Irak seit Jahresbeginn ist alarmierend. 51 Menschen wurden alleine im Januar 2012 hingerichtet. Das ist ein drastischer Anstieg, denn im gesamten Jahr zuvor gab es 68 Hinrichtungen.
Erhängen durch den Strang ist dabei üblich. Die Gerichtsverfahren erfüllen kaum rechtsstaatliche Kriterien. Urteile basieren häufig auf Geständnissen, die Ergebnis von Bedrohung oder Folter sind. In vielen Fällen wird den Angeklagten für den Zeitraum der Ermittlungen der Rechtsanwalt verwehrt.
Ich appelliere an die Verantwortlichen in Irak, ein Moratorium in Kraft zu setzen und damit dem weltweiten Trend der Abschaffung der Todesstrafe zu folgen. Mit seiner derzeitigen Praxis stellt sich Irak ins Abseits."
Irak rechtfertigt die Vollstreckung der zahlreichen Todesstrafen damit, dass die Verurteilten an folgenschweren Attentaten beteiligt gewesen seien. Allein 11 der Todesurteile stünden in Zusammenhang mit dem Anschlag auf das irakische Außenministerium im August 2009, bei dem damals über Hundert Menschen starben.
Die nach dem Sturz des Saddam-Regimes abgeschaffte Todesstrafe wurde am 8. August 2004 wieder eingeführt und mit der prekären Sicherheitslage im Lande begründet. Auch die neue Regierung lehnt es ab, der Empfehlung der Vereinten Nationen zu folgen und die Todesstrafe abzuschaffen. Die Todesstrafe kann im Irak u.a. bei Mord, staatsfeindlichen Aktivitäten, Vergewaltigung und dem Einsatz chemischer Waffen verhängt werden. Im Oktober 2005 verabschiedete das irakische Parlament ein Gesetz, welches den Anwendungsbereich der Todesstrafe auch auf terroristische Aktivitäten ausdehnt.
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Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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