Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 03.02.2012
Pressemitteilung vom: 03.02.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Innenminister Herrmann und Finanzminister Söder: "Verfassungstreue unbedingte Voraussetzung für öffentlichen Dienst – Mitgliedschaft oder Unterstützung einer extremistischen Organisation gibt Anlass zur Überprüfung" Für Innenminister ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 03.02.2012] Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst
Innenminister Herrmann und Finanzminister Söder: "Verfassungstreue unbedingte Voraussetzung für öffentlichen Dienst – Mitgliedschaft oder Unterstützung einer extremistischen Organisation gibt Anlass zur Überprüfung" Für Innenminister Joachim Herrmann und Finanzminister Dr. Markus Söder steht fest: "Verfassungstreue ist eine unbedingte Voraussetzung im öffentlichen Dienst. Unsere Beamten und Angestellten müssen sich im Dienste und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Das versteht jeder, der auf dem Fundament unseres Grundgesetzes steht. Das ständige Wehklagen der Linkspartei über unsere Einstellungsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst beweist: Große Teile der Partei sehen sich selbst als verfassungsfeindlich."
Bewerber werden bei Neueinstellungen über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt. Ihnen wird ein Verzeichnis der wichtigsten extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen übergeben. Dieses Verzeichnis wird vom Innenministerium veröffentlicht und fortgeschrieben. Auf der Grundlage dieser Informationen hat der Bewerber in einem Fragebogen Stellung zu nehmen, ob er Mitglied einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation war oder ist oder eine solche Organisation unterstützt hat oder noch unterstützt. Werden die Fragen bejaht, so ist die Organisation, der Zeitraum und die Funktion bzw. Art und Weise der Unterstützung näher zu erläutern. Die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus. Sie kann aber bei der gebotenen Berücksichtigung der Umstände des jeweils zu entscheidenden Einzelfalls gleich!
wohl Schlüsse auf eine fehlende Verfassungstreue rechtfertigen. Herrmann: "Wie die Rechtsprechung bestätigt, begründet die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer extremistischen Organisation regelmäßig Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers. Das gibt uns den Anlass, die Geeignetheit des Bewerbers näher zu prüfen." Ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, kommt dann auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Für Herrmann ist klar: "Können bestehende Zweifel nicht ausgeräumt werden, kommt eine Einstellung nicht in Betracht."
Das Beamtenstatusgesetz besagt, dass in das Beamtenverhältnis nur berufen werden kann, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts um eine von der Verfassung geforderte, durch den zuständigen Gesetzgeber im Beamtenrecht konkretisierte Eignungsvoraussetzung, die für jedes Beamtenverhältnis gilt. Dieser Grundsatz ist auch ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz). Das Verfahren in Bayern ist durch eine Bekanntmachung der Staatsregierung geregelt. In dieser Bekanntmachung steht auch deutlich, dass dieselben Grundsätze entsprechend den jeweiligen tariflichen Bestimmungen auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Herrmann und Finanzminister Söder: "Verfassungstreue unbedingte Voraussetzung für öffentlichen Dienst – Mitgliedschaft oder Unterstützung einer extremistischen Organisation gibt Anlass zur Überprüfung" Für Innenminister Joachim Herrmann und Finanzminister Dr. Markus Söder steht fest: "Verfassungstreue ist eine unbedingte Voraussetzung im öffentlichen Dienst. Unsere Beamten und Angestellten müssen sich im Dienste und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Das versteht jeder, der auf dem Fundament unseres Grundgesetzes steht. Das ständige Wehklagen der Linkspartei über unsere Einstellungsvoraussetzungen im öffentlichen Dienst beweist: Große Teile der Partei sehen sich selbst als verfassungsfeindlich."
Bewerber werden bei Neueinstellungen über ihre Pflicht zur Verfassungstreue belehrt. Ihnen wird ein Verzeichnis der wichtigsten extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen übergeben. Dieses Verzeichnis wird vom Innenministerium veröffentlicht und fortgeschrieben. Auf der Grundlage dieser Informationen hat der Bewerber in einem Fragebogen Stellung zu nehmen, ob er Mitglied einer extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation war oder ist oder eine solche Organisation unterstützt hat oder noch unterstützt. Werden die Fragen bejaht, so ist die Organisation, der Zeitraum und die Funktion bzw. Art und Weise der Unterstützung näher zu erläutern. Die Mitgliedschaft in einer Partei mit Zielen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind, schließt nicht zwingend ein verfassungstreues Verhalten aus. Sie kann aber bei der gebotenen Berücksichtigung der Umstände des jeweils zu entscheidenden Einzelfalls gleich!
wohl Schlüsse auf eine fehlende Verfassungstreue rechtfertigen. Herrmann: "Wie die Rechtsprechung bestätigt, begründet die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer extremistischen Organisation regelmäßig Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers. Das gibt uns den Anlass, die Geeignetheit des Bewerbers näher zu prüfen." Ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, kommt dann auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Für Herrmann ist klar: "Können bestehende Zweifel nicht ausgeräumt werden, kommt eine Einstellung nicht in Betracht."
Das Beamtenstatusgesetz besagt, dass in das Beamtenverhältnis nur berufen werden kann, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts um eine von der Verfassung geforderte, durch den zuständigen Gesetzgeber im Beamtenrecht konkretisierte Eignungsvoraussetzung, die für jedes Beamtenverhältnis gilt. Dieser Grundsatz ist auch ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz). Das Verfahren in Bayern ist durch eine Bekanntmachung der Staatsregierung geregelt. In dieser Bekanntmachung steht auch deutlich, dass dieselben Grundsätze entsprechend den jeweiligen tariflichen Bestimmungen auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten.
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Telefax: (089) 2192 -12721
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
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