Außenminister Westerwelle zum IGH-Urteil in Sachen Deutschland/Italien
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 03.02.2012
Pressemitteilung vom: 03.02.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Bundesaußenminister Westerwelle erklärte zum heutigen Urteil des Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Verfahren zwischen Deutschland und Italien zur Klärung des Grundsatzes der Staatenimmunität: "Ich begrüße das heutige Urteil des ...
[Auswärtiges Amt - 03.02.2012] Außenminister Westerwelle zum IGH-Urteil in Sachen Deutschland/Italien
Bundesaußenminister Westerwelle erklärte zum heutigen Urteil des Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Verfahren zwischen Deutschland und Italien zur Klärung des Grundsatzes der Staatenimmunität:
"Ich begrüße das heutige Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das unsere Rechtsauffassung in der Frage der Staatenimmunität bestätigt. Eine Klärung war nicht nur im deutschen Interesse, sondern im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft. Es ist gut, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben.
Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen.
Das Verfahren war nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet. Ihr Leid hat die Bundesregierung stets voll anerkannt. Natürlich geht es auch nicht darum, die deutsche Verantwortung für die Verbrechen des zweiten Weltkrieges in Frage zu stellen oder zu relativieren.
Die Wiedergutmachung von Unrecht nach dem II. Weltkrieg erfolgte im Einklang mit dem Völkerrecht in umfangreichen Friedens- und Reparationsabkommen mit den betroffenen Staaten. Deutschland hat sich seiner historischen Verantwortung für das vom Nazi-Regime im zweiten Weltkrieg begangene Unrecht gestellt und auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen Wiedergutmachung geleistet und – auch gegenüber Italien und Griechenland."
Deutschland hat 2008 in Abstimmung mit der italienischen Regierung den Internationalen Gerichtshof angerufen. Deutschland und Italien haben am 18. November 2008 in einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen, dass die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs für beide Seiten hilfreich zur Klärung einer schwierigen völkerrechtlichen Frage ist.
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Telefax: 03018-17-3402
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Bundesaußenminister Westerwelle erklärte zum heutigen Urteil des Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Verfahren zwischen Deutschland und Italien zur Klärung des Grundsatzes der Staatenimmunität:
"Ich begrüße das heutige Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das unsere Rechtsauffassung in der Frage der Staatenimmunität bestätigt. Eine Klärung war nicht nur im deutschen Interesse, sondern im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft. Es ist gut, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben.
Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen.
Das Verfahren war nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet. Ihr Leid hat die Bundesregierung stets voll anerkannt. Natürlich geht es auch nicht darum, die deutsche Verantwortung für die Verbrechen des zweiten Weltkrieges in Frage zu stellen oder zu relativieren.
Die Wiedergutmachung von Unrecht nach dem II. Weltkrieg erfolgte im Einklang mit dem Völkerrecht in umfangreichen Friedens- und Reparationsabkommen mit den betroffenen Staaten. Deutschland hat sich seiner historischen Verantwortung für das vom Nazi-Regime im zweiten Weltkrieg begangene Unrecht gestellt und auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen Wiedergutmachung geleistet und – auch gegenüber Italien und Griechenland."
Deutschland hat 2008 in Abstimmung mit der italienischen Regierung den Internationalen Gerichtshof angerufen. Deutschland und Italien haben am 18. November 2008 in einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen, dass die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs für beide Seiten hilfreich zur Klärung einer schwierigen völkerrechtlichen Frage ist.
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Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Der Auswärtige Dienst versteht sich neben seiner Funktion als Gestalter der Außenpolitik als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, die deutsche Wirtschaft, das deutsche Kulturleben und für Parlamentarier und Regierungsvertreter aller Ebenen. Sein Dienstleistungsangebot ist für den Auswärtigen Dienst neben der klassischen Diplomatie zu seiner zweiten, tragenden Säule geworden: Es macht heute gut die Hälfte seiner Aktivitäten aus. So steht das Auswärtige Amt als modernes und aufgeschlossenes Dienstleistungsunternehmen weltweit seiner "Kundschaft", mit seinem Know-how und seinen Kontakten mit Rat und Tat zur Seite.
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