Neue Stiftungen in Bayern
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 06.02.2012
Pressemitteilung vom: 06.02.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Joachim Herrmann: "145 neue Stiftungen im Jahr 2011 anerkannt – jetzt 3.570 Stiftungen in Bayern – Beweis für starkes bürgerschaftliches Engagement" Bayern gehört zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland. Das zeigt wieder die ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 06.02.2012] Neue Stiftungen in Bayern
Joachim Herrmann: "145 neue Stiftungen im Jahr 2011 anerkannt – jetzt 3.570 Stiftungen in Bayern – Beweis für starkes bürgerschaftliches Engagement"
Bayern gehört zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland. Das zeigt wieder die Zahl der Stiftungsneugründungen im Jahr 2011. Innenminister Joachim Herrmann: "Im vergangenen Jahr haben wir 145 neue Stiftungen anerkannt, darunter neun kirchliche Stiftungen. Die Stiftungsneugründungen bewegen sich damit auf ähnlich hohem Niveau wie in den Vorjahren. Die Gesamtzahl der in Bayern bestehenden rechtsfähigen Stiftungen ist jetzt auf 3.570 gewachsen." Seit 12 Jahren liegt die Zahl der Stiftungsgründungen konstant hoch. Allein in diesem Zeitraum wurden in Bayern 1.940 rechtsfähige Stiftungen staatlich anerkannt. Fast alle der in Bayern registrierten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben. Herrmann: "Stiftungen sind der Beweis für ein starkes bürgerschaftliches Engagement, bei dem vor allem das Ehrenamt einen hohen Stellenwert hat".
Stiftungen sind wichtige Impulsgeber und Projektträger für zahlreiche Aufgaben unseres Gemeinwesens. Insbesondere in den Bürgerstiftungen zeigt sich das gesellschaftliche und soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Institutionen für die örtliche Gemeinschaft. Die neuen Internetseiten des Innenministeriums zum Ehrenamt informieren unter www.stmi.bayern.de/buerger/ehrenamt/stiftungen über die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements zum Beispiel in Bürgerstiftungen.
Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen/ abgerufen werden kann.
Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen – mit Ausnahme kirchlicher – Stiftungen mit Sitz in Bayern steht im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Joachim Herrmann: "145 neue Stiftungen im Jahr 2011 anerkannt – jetzt 3.570 Stiftungen in Bayern – Beweis für starkes bürgerschaftliches Engagement"
Bayern gehört zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland. Das zeigt wieder die Zahl der Stiftungsneugründungen im Jahr 2011. Innenminister Joachim Herrmann: "Im vergangenen Jahr haben wir 145 neue Stiftungen anerkannt, darunter neun kirchliche Stiftungen. Die Stiftungsneugründungen bewegen sich damit auf ähnlich hohem Niveau wie in den Vorjahren. Die Gesamtzahl der in Bayern bestehenden rechtsfähigen Stiftungen ist jetzt auf 3.570 gewachsen." Seit 12 Jahren liegt die Zahl der Stiftungsgründungen konstant hoch. Allein in diesem Zeitraum wurden in Bayern 1.940 rechtsfähige Stiftungen staatlich anerkannt. Fast alle der in Bayern registrierten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben. Herrmann: "Stiftungen sind der Beweis für ein starkes bürgerschaftliches Engagement, bei dem vor allem das Ehrenamt einen hohen Stellenwert hat".
Stiftungen sind wichtige Impulsgeber und Projektträger für zahlreiche Aufgaben unseres Gemeinwesens. Insbesondere in den Bürgerstiftungen zeigt sich das gesellschaftliche und soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Institutionen für die örtliche Gemeinschaft. Die neuen Internetseiten des Innenministeriums zum Ehrenamt informieren unter www.stmi.bayern.de/buerger/ehrenamt/stiftungen über die Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements zum Beispiel in Bürgerstiftungen.
Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter http://www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen/ abgerufen werden kann.
Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen – mit Ausnahme kirchlicher – Stiftungen mit Sitz in Bayern steht im Internet unter http://www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung.
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Telefax: (089) 2192 -12721
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Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
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