Wenn der Ehepartner stirbt: Die große Rente für Witwen und Witwer gibt es künftig mit 47 Jahren

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, 06.02.2012
Pressemitteilung vom: 06.02.2012 von der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover aus Laatzen

Kurzfassung: Wer seinen Ehepartner verliert, kann auf den Rückhalt der Deutschen Rentenversicherung zählen: Hinterbliebene erhalten mit der Rente für Witwen oder Witwer eine Art Unterhalt. Bislang gab es die volle Witwen- und Witwerrente mit 45 Jahren. ...

[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 06.02.2012] Wenn der Ehepartner stirbt: Die große Rente für Witwen und Witwer gibt es künftig mit 47 Jahren


Wer seinen Ehepartner verliert, kann auf den Rückhalt der Deutschen Rentenversicherung zählen: Hinterbliebene erhalten mit der Rente für Witwen oder Witwer eine Art Unterhalt. Bislang gab es die volle Witwen- und Witwerrente mit 45 Jahren. Künftig müssen Hinterbliebene dafür zwei Jahre älter sein. Die Altersgrenze steigt bis 2029 stufenweise auf 47 Jahre an, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

In kleinen Schritten erhöht sich das Alter, ab dem Witwen und Witwer die große Rente erhalten können: Bis 2023 steigt es jedes Jahr um jeweils einen Monat, bis 2029 um zwei Monate pro Jahr. Entscheidend ist, in welchem Jahr der Partner verstorben ist. Wer also in diesem Jahr seinen Ehepartner verliert, erhält seine Rente mit 45 Jahren und einem Monat.

Für jüngere Witwen und Witwer, deren Ehepartner schon vor Jahresbeginn gestorben sind, gilt weiterhin das alte Recht: Die Hinterbliebenen haben mit 45 Jahren Anspruch auf die Rente. Und unter Umständen gibt es die Rente auch schon früher, etwa wenn der Hinterbliebene ein Kind erzieht oder eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält.
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