Arbeitslosengeld I - Es gibt schon eine Regelung für Geringverdiener

  • Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 06.02.2012
Pressemitteilung vom: 06.02.2012 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln

Kurzfassung: Die Opposition will die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I erleichtern. So will sie verhindern, dass viele Arbeitslose gleich in das Arbeitslosengeld II – Hartz IV genannt - fallen. Dabei gibt es schon eine Sonderregel für ...

[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 06.02.2012] Arbeitslosengeld I - Es gibt schon eine Regelung für Geringverdiener


Die Opposition will die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I erleichtern. So will sie verhindern, dass viele Arbeitslose gleich in das Arbeitslosengeld II – Hartz IV genannt - fallen. Dabei gibt es schon eine Sonderregel für prekär Beschäftigte.

Von den 400.000 Arbeitslosen, die im Januar 2012 ihren Job auf dem ersten Arbeitsmarkt verloren, erhielten immerhin 330.000 das reguläre Arbeitslosengeld. Rund 70.000 Personen bekamen Arbeitslosengeld II, zum Beispiel weil sie die Voraussetzungen nicht erfüllten oder ihr Arbeitslosengeld so gering war, dass es aufgestockt werden musste.

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, ist eine beitragspflichtige Beschäftigungsdauer von 12 Monaten innerhalb einer Frist von 2 Jahren erforderlich. Die Opposition möchte einerseits die Rahmenfrist auf 3 Jahre verlängern und andererseits die Zahl der erforderlichen Beitragsmonate verringern. Es müsse auf die zunehmende Zahl vorübergehend Beschäftigter reagiert werden.

Die dahinter stehende Logik ist durchaus fragwürdig: Es soll eine soziale Leistung verbessert werden mit dem Ziel, dass kein Anspruch auf eine andere soziale Leistung entsteht.

Die Forderung übersieht zudem, dass es bereits eine Sonderregel für kurzfristig Beschäftigte und Geringverdiener gibt. Wer nicht länger als 6 Wochen befristet beschäftigt war und weniger als 2.625 Euro (West) bzw. 2.240 Euro (Ost) verdiente, braucht nur 6 Beitragsmonate für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I.


Ansprechpartner
Holger Schäfer
Telefon: 030 27877-124


Über Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln):
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Wir vertreten eine klare marktwirtschaftliche Position. Es ist unser Auftrag, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Wir analysieren Fakten, zeigen Trends, ergründen Zusammenhänge – über die wir die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informieren.
Wir forschen nicht im Elfenbeinturm: Unsere Erkenntnisse sollen Diskussionen anstoßen. Unsere Ergebnisse helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Anwalt marktwirtschaftlicher Prinzipien entwerfen wir für die deutsche Volkswirtschaft und die Wirtschaftspolitik die bestmöglichen Strategien und fordern und fördern deren Umsetzung.

Firmenkontakt:
Ansprechpartner
Holger Schäfer
Telefon: 030 27877-124

Die Pressemeldung "Arbeitslosengeld I - Es gibt schon eine Regelung für Geringverdiener" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Arbeitslosengeld I - Es gibt schon eine Regelung für Geringverdiener" ist Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln).