06.02.2012 17:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Plausibilitätsprüfung durch den Anlagevermittler
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Das LG Coburg entschied mit Urteil vom 02.11.2010, dass ein Anlagevermittler, der seinem Kunden nicht offenlegt, dass seine positive Bewertung einer Anlage lediglich auf nicht nachprüfbaren Informationen des Anbieters beruht, schuldhaft handle.
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Autor der Pressemeldung "Plausibilitätsprüfung durch den Anlagevermittler" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.