Allgemeinverbindlichkeit - Reform stößt auf Bedenken
- Pressemitteilung der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), 07.02.2012
Pressemitteilung vom: 07.02.2012 von der Firma Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) aus Köln
Kurzfassung: Bisher darf ein Tarifvertrag nur dann für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn mindestens 50 Prozent der hiervon betroffenen Arbeitnehmer in Unternehmen arbeiten, die den Tarifvertrag anwenden. Da die Tarifbindung oftmals aber nicht mehr die ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 07.02.2012] Allgemeinverbindlichkeit - Reform stößt auf Bedenken
Bisher darf ein Tarifvertrag nur dann für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn mindestens 50 Prozent der hiervon betroffenen Arbeitnehmer in Unternehmen arbeiten, die den Tarifvertrag anwenden. Da die Tarifbindung oftmals aber nicht mehr die 50-Prozent-Grenze überschreitet, ist das Instrument kaum noch anwendbar. Die Oppositionsparteien schlagen daher vor, die 50-Prozent-Regel zu streichen.
Eine Reform in diese Richtung ist aber nicht ganz unproblematisch, weil diese Regel die negative Koalitionsfreiheit schützt. Nur wenn eine Mehrheit unter eine Tarifregelung fällt, soll diese Regelung auf Antrag der Tarifparteien auch auf die nicht tarifgebundene Minderheit übertragen werden können. Wird ein Tarifvertrag mit einer Tarifbindung von nur 20 Prozent für allgemein verbindlich erklärt, würde eine Minderheit der Mehrheit vorschreiben, wie hoch der Lohn ist oder wie lange gearbeitet werden darf.
Vermutlich wird die 50-Prozent-Grenze aber schon heute nicht durchgängig einhalten. Ein Ausweg wäre daher, einfach nur zu verlangen, dass ein Tarifvertrag "repräsentativ" ist, wie es die SPD vorschlägt. Dann könnte im Einzelfall entschieden werden, ob es auch aus sozialen Gründen gerechtfertigt ist, einen Tarifvertrag auf nicht tarifgebundene Betriebe und Arbeitnehmer auszuweiten. Die Allgemeinverbindlichkeit ist weitreichender als ein Branchen-Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, weil grundsätzlich alle Löhne verbindlich werden, nicht nur der unterste Tariflohn.
Ansprechpartner
Dr. Hagen Lesch
Telefon: 0221 4981-778
Bisher darf ein Tarifvertrag nur dann für allgemein verbindlich erklärt werden, wenn mindestens 50 Prozent der hiervon betroffenen Arbeitnehmer in Unternehmen arbeiten, die den Tarifvertrag anwenden. Da die Tarifbindung oftmals aber nicht mehr die 50-Prozent-Grenze überschreitet, ist das Instrument kaum noch anwendbar. Die Oppositionsparteien schlagen daher vor, die 50-Prozent-Regel zu streichen.
Eine Reform in diese Richtung ist aber nicht ganz unproblematisch, weil diese Regel die negative Koalitionsfreiheit schützt. Nur wenn eine Mehrheit unter eine Tarifregelung fällt, soll diese Regelung auf Antrag der Tarifparteien auch auf die nicht tarifgebundene Minderheit übertragen werden können. Wird ein Tarifvertrag mit einer Tarifbindung von nur 20 Prozent für allgemein verbindlich erklärt, würde eine Minderheit der Mehrheit vorschreiben, wie hoch der Lohn ist oder wie lange gearbeitet werden darf.
Vermutlich wird die 50-Prozent-Grenze aber schon heute nicht durchgängig einhalten. Ein Ausweg wäre daher, einfach nur zu verlangen, dass ein Tarifvertrag "repräsentativ" ist, wie es die SPD vorschlägt. Dann könnte im Einzelfall entschieden werden, ob es auch aus sozialen Gründen gerechtfertigt ist, einen Tarifvertrag auf nicht tarifgebundene Betriebe und Arbeitnehmer auszuweiten. Die Allgemeinverbindlichkeit ist weitreichender als ein Branchen-Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, weil grundsätzlich alle Löhne verbindlich werden, nicht nur der unterste Tariflohn.
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Über Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln):
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Wir vertreten eine klare marktwirtschaftliche Position. Es ist unser Auftrag, das Verständnis wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse in Politik und Öffentlichkeit zu festigen und zu verbessern. Wir analysieren Fakten, zeigen Trends, ergründen Zusammenhänge – über die wir die Öffentlichkeit auf vielfältige Weise informieren.
Wir forschen nicht im Elfenbeinturm: Unsere Erkenntnisse sollen Diskussionen anstoßen. Unsere Ergebnisse helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Anwalt marktwirtschaftlicher Prinzipien entwerfen wir für die deutsche Volkswirtschaft und die Wirtschaftspolitik die bestmöglichen Strategien und fordern und fördern deren Umsetzung.
Firmenkontakt:
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