Verbraucherinformation: Schwer zugaenglich, beschraenkt und teuer

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 25.01.2011
Pressemitteilung vom: 25.01.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum Entwurf fuer eine Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss: Wir fordern einen Auskunftsanspruch der Verbraucher gegenueber der Wirtschaft. Er ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 25.01.2011] Verbraucherinformation: Schwer zugaenglich, beschraenkt und teuer


Zum Entwurf fuer eine Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:

Wir fordern einen Auskunftsanspruch der Verbraucher gegenueber der Wirtschaft. Er muss fuer alle auf dem Markt befindlichen Produkte und Dienstleistungen gelten. Ausserdem sollen die Pruefergebnisse der amtlichen Ueberwachung grundsaetzlich veroeffentlicht werden - auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen.

Doch trotz Dioxin-Skandal und entgegen allen Beteuerungen ist Ministerin Aigner nicht bereit, fuer mehr Transparenz zu sorgen.

Anstelle der notwendigen Verbesserungen bei der Verbraucherinformation muessen Verbraucher nun auch noch mit Verschlechterungen rechnen. Bisher wurden Verbraucheranfragen, die sich auf Verstoesse gegen das Lebensmittelrecht bezogen, kostenlos beantwortet. Demnaechst sollen Verbraucher die Kosten uebernehmen, wenn sie 1.000 Euro uebersteigen. Verbraucher werden von Anfragen abgeschreckt und auch die wichtigen Multiplikatoren wie Verbraucherorganisationen oder Journalisten kann der Informationswunsch teuer zu stehen kommen.

Dies mit den Kosten fuer die oeffentlichen Haushalte zu begruenden, ist unehrlich. Denn die Kosten entstehen, weil Schwarz-Gelb sich weigert, endlich die Wirtschaft selbst zur Information der Verbraucher zu verpflichten. Bereits im Juni 2006 ist auf Initiative der SPD die Einfuehrung eines Auskunftsanspruchs gegenueber den Unternehmen beschlossen worden. Sie waren zunaechst aufgefordert worden, selbst Vorschlaege zu erarbeiten, wie sie Verbrauchern relevante Informationen zum Beispiel ueber Eigenkontrollen, Kennzeichnung und Rueckverfolgbarkeit zugaenglich machen. Nach mehr als vier Jahren fehlen heute immer noch brauchbare Vorschlaege. Deshalb fordern wir, dass der Informationsanspruch gegenueber der Wirtschaft endlich - wie vereinbart - gesetzlich festgeschrieben wird.


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