Angeblicher Hacker-Angriff

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 08.02.2012
Pressemitteilung vom: 08.02.2012 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Die Bundestagsverwaltung nimmt zu einem angeblichen Hacker-Angriff wie folgt Stellung: "Meldungen, dass Seiten des Bundestages gehackt wurden, treffen nicht zu. Die veröffentlichten Dokumente sind in der BT-Drucksache 17/7400 (

[Deutscher Bundestag - 08.02.2012] Angeblicher Hacker-Angriff


Die Bundestagsverwaltung nimmt zu einem angeblichen Hacker-Angriff wie folgt Stellung:

"Meldungen, dass Seiten des Bundestages gehackt wurden, treffen nicht zu.

Die veröffentlichten Dokumente sind in der BT-Drucksache 17/7400 (
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/074/1707400.pdf, Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes) enthalten. In dieser Drucksache gibt es Links auf Dokumente, die vom Ausschuss bearbeitet wurden.

Die Liste der Dokumente ist im Dokumentenverzeichnis ab Seite 460 aufgeführt. Dort heißt es wörtlich: "Die nachstehenden Dokumente befinden sich auch im Internet. Sie werden durch Anklicken der Zeilen im Verzeichnis oder der jeweiligen Dokumentangabe in den Fußnoten geöffnet."

Unter den Dokumenten befinden sich auch solche, die ursprünglich als "geheim" oder "vertraulich" eingestuft waren. Die Dokumente sind in Zusammenarbeit von Bundesministerium der Verteidigung und Deutscher Bundestag auf schutzbedürftige Informationen geprüft und ggf. passagenweise geschwärzt worden."

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Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.

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