Zusammenarbeit mit den USA zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll verbessert werden

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF), 08.02.2012
Pressemitteilung vom: 08.02.2012 von der Firma Bundesministerium der Finanzen (BMF) aus Berlin

Kurzfassung: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben heute in einer gemeinsamen Erklärung ihre Absicht bekundet, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Länder und ...

[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 08.02.2012] Zusammenarbeit mit den USA zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll verbessert werden


Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben heute in einer gemeinsamen Erklärung ihre Absicht bekundet, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Länder und die USA beabsichtigen, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit regelmäßig für die Besteuerung relevante Informationen zu erheben und mit den USA automatisch auszutauschen. Die Einzelheiten werden sich aus einer Vereinbarung ergeben, die über die kommenden Monate erarbeitet werden wird.

Die geplante Vereinbarung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Implementierung des Foreign Account Tax Compliance Act der USA. Nach diesem Gesetz, das ab 2014 angewandt werden wird, sollen sich ausländische Finanzinstitute gegenüber der US-Steuerbehörde verpflichten, Informationen über Kunden zur Verfügung zu stellen, die in den USA steuerpflichtig sind. Das sind insbesondere US-Staatsbürger. Ebenso sollen ausländische Finanzinstitute unter bestimmten Voraussetzungen Steuern auf Erträge aus amerikanischen Quellen zugunsten der USA einzubehalten. Sind die Institute nicht bereit, diese Pflichten zu übernehmen, drohen Quellensteuern auf Erträge, die die Finanzinstitute für sich oder ihre Kunden aus US-Quellen beziehen und die dann ggf. nur über aufwändige Verfahren erstattet werden können.

Die geplante zwischenstaatliche Vereinbarung, die durch ergänzende innerstaatliche Rechtsvorschriften umzusetzen sein wird, machen Vereinbarungen zwischen ausländischen Finanzinstituten und der US-Steuerbehörde überflüssig, und sie bringen deutlich mehr Rechtssicherheit und Verfahrenserleichterungen für die Institute und ihre Kunden. Relevante Daten werden nicht zwischen Banken und der US-Steuerbehörde ausgetauscht, sondern zwischen in- und ausländischen Finanzbehörden, wie dies etwa im Rahmen der Zinsrichtlinie in der EU geschieht.

Die fünf Staaten und die USA sehen darüber hinaus die Möglichkeit, mittelfristig mit anderen Partnern ein allgemein gültiges Modell für einen automatischen Informationsaustausch zu entwickeln.


Pressekontakt

Bundesministerium der Finanzen
Allgemeiner Pressekontakt

Tel.: 03018 - 682 - 4241 od. 4291 od. 3020
Fax: 03018 - 682 - 1367 od. 2394
E-Mail: Presse@bmf.bund.de

Über Bundesministerium der Finanzen (BMF):
Kernaufgabe des Bundesministers der Finanzen ist die Gestaltung der Finanzpolitik und die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Ihm kommt damit eine zent­rale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung zu. Im Rahmen der vom Bundes­kanzler vorgegebenen politischen Richtlinien koordiniert der Bundesfinanzminister die Haus­haltsvoranschläge der einzelnen Ministerien und entwirft so den jährlichen Bundeshaushalt. Dabei verfügt der Minister über ein Widerspruchsrecht bei allen finanzpolitischen Entschei­dungen der Regierung. So bündelt das Bundesfinanzministerium die finanziellen Belange der Regierung im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.

Im Rahmen der Steuerpolitik sichert die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates. Dabei muss gewährleistet sein, dass Leistungsanreize und Leistungswille der Bürger und Unternehmen nicht beeinträchtigt werden. Zudem muss die Steuerpolitik die Sicherung der ökologischen Grundlagen unseres Gemeinwesens unterstützen.

Im Zuge des europäischen Integrations- (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion) und des weltweiten Globalisierungsprozesses gewinnt die europäische und internationale Wirtschafts- und Währungspolitik als zusätzlicher Aufgabenschwerpunkt zunehmend an Bedeutung.

Darüber hinaus ist das Bundesministerium der Finanzen auch zuständig für die deutschen Postwertzeichen, die Regelung der Kriegsfolgelasten, das Bundesvermögen und den Zoll.

Firmenkontakt:
Pressekontakt

Bundesministerium der Finanzen
Allgemeiner Pressekontakt

Tel.: 03018 - 682 - 4241 od. 4291 od. 3020
Fax: 03018 - 682 - 1367 od. 2394
E-Mail: Presse@bmf.bund.de

Die Pressemeldung "Zusammenarbeit mit den USA zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll verbessert werden" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Zusammenarbeit mit den USA zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll verbessert werden" ist Bundesministerium der Finanzen (BMF).