08.02.2012 17:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags erfüllt Schriftformerfordernis des Aufhebungsvertrags
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.htmlKurzfassung: Ein Arbeitsverhältnis wird formwirksam aufgelöst, wenn die Arbeitsvertragsparteien einen schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag abschließen. So liegt in dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 08.02.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Dem Arbeitnehmer muss im Regelfall klar sein, dass er, wenn nicht anderes vereinbart wird, mit dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags seinen Status als Arbeitnehmer aufgibt.
Die vertraglichen Beziehungen werden auf eine neue Grundlage gestellt, die bisherige Grundlage verliert ihre Bedeutung. Das Schriftformerfordernis für den Auflösungsvertrag wird durch den schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag gewahrt; denn aus diesem ergibt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinreichend deutlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
Die vertraglichen Beziehungen werden auf eine neue Grundlage gestellt, die bisherige Grundlage verliert ihre Bedeutung. Das Schriftformerfordernis für den Auflösungsvertrag wird durch den schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag gewahrt; denn aus diesem ergibt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinreichend deutlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
13.04.2012 KanAm Grundinvest wird nicht wieder geöffnet
13.04.2012 Db Immoflex wird liquidiert
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Michael Rainer
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/38070GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags erfüllt Schriftformerfordernis des Aufhebungsvertrags" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags erfüllt Schriftformerfordernis des Aufhebungsvertrags" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.