Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusministerin Dorothea Henzler stellen neues Schulgesetz vor
- Pressemitteilung der Firma Hessische Landesregierung, 25.01.2011
Pressemitteilung vom: 25.01.2011 von der Firma Hessische Landesregierung aus Wiesbaden
Kurzfassung: "Durch ein modernes Schulgesetz stärken wir die Bildung in unserem Land" Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusministerin Dorothea Henzler haben heute gemeinsam in Wiesbaden den Entwurf zur Neufassung des Hessischen ...
[Hessische Landesregierung - 25.01.2011] Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusministerin Dorothea Henzler stellen neues Schulgesetz vor
"Durch ein modernes Schulgesetz stärken wir die Bildung in unserem Land"
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusministerin Dorothea Henzler haben heute gemeinsam in Wiesbaden den Entwurf zur Neufassung des Hessischen Schulgesetzes vorgestellt. "Wir legen Ihnen heute ein modernes Schulgesetz vor, das die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler anstrebt, die Schulen vor Ort stärkt und die Schulvielfalt in unserem Land widerspiegelt", sagte der Ministerpräsident und führte weiter aus: "Wir wollen den Schulen einerseits Gelegenheit geben, sich nach ihren besonderen Bedürfnissen zu entwickeln, auf der anderen Seite ihnen die dafür nötigen Werkzeuge in die Hand geben. Dies ist eine Reform mit Augenmaß, die den Schulen die Möglichkeit gibt, sich angemessen weiterzuentwickeln, aber bewusst auf grundlegende Veränderungen der Schullandschaft und Reformhektik verzichtet."
Kultusministerin Henzler sagte, der Gesetzentwurf trage dem übergeordneten Ziel Rechnung, den Schulen durch mehr Eigenverantwortung Rahmenbedingungen zu geben, die es ihnen ermöglichten, jedes Kind nach seinen Begabungen und Talenten zu fördern und so zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. "Bei allen im Gesetz vorgesehenen Veränderungen haben wir uns in erster Linie von der Perspektive der Schulpraxis und des Schulalltags leiten lassen. Wir wollen die Arbeitsbedingungen an den Schulen erleichtern, möglichst viele Gestaltungsfreiräume eröffnen, eigenverantwortliches Arbeiten ermöglichen und dafür bürokratische Hürden beseitigen."
Mittelstufenschule
Um einerseits den Herausforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden, andererseits aber auch den demographischen Wandel – vor allem in ländlichen Regionen – zu berücksichtigen, bedarf es einer Weiterentwicklung der Bildungsgänge für die Haupt- und Realschule. "Deswegen haben wir die Mittelstufenschule im Schulgesetz verankert, mit der die Bildungsgänge von Haupt- und Realschule unter einem Dach zusammengefasst werden können", sagte Bouffier. Damit werde eine Qualitätssteigerung in der Schulausbildung von Haupt- und Realschülern erreicht. Kennzeichen der Mittelstufenschule sollen ganztägige Angebote, mehr Praxisbezug und Berufsorientierung sein. In das Konzept werden die positiven Erfahrungen des SchuB-Modells (Schule und Beruf) übernommen. In Kooperation mit modernen beruflichen Schulen sowie Ausbildungsbetrieben werden berufsbildende Fähigkeiten vermittelt. "Wir haben mit der Mittelstufenschule eine Schule mit einem gemeinsamen Eingang und zwei Ausgängen geschaffen, so dass es auch weiterhin sowohl den qualifizierten Haupt- als auch den qualifizierten Realschulabschluss geben wird", hob der Ministerpräsident hervor. "Die individuelle Förderung aller Kinder ist nur durch ein differenziertes schulisches Angebot möglich, das alle zu ihren jeweils besten Leistungen führt."
Kerncurricula
Mit den in den Kerncurricula verankerten Inhalten, die sich an überfachlichen und fachbezogenen Kompetenzen orientieren, und der damit verbundenen Entschlackung des Stoffes wird auch der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit Rechnung getragen. Sobald diese Kerncurricula für die einzelnen Unterrichtsfächer verabschiedet sind, werden sie die verbindliche Grundlage des Unterrichts an Grundschulen und allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I. Darüber hinaus haben die Schulen die Möglichkeit – wenn sie das wollen – entsprechend ihrer besonderen Schwerpunkte Schulcurricula zu entwickeln.
Inklusion
Entsprechend der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen soll die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden. Zentrales Ziel dabei ist es, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder zu ermöglichen. Es bleibt dabei, dass betroffene Schüler weiterhin - zum Zeitpunkt der Erstaufnahme in die Schule als auch zu einem späteren Zeitpunkt - einen Anspruch auf Beschulung in einer Förderschule haben. Die Bedeutung des sehr gut ausgebauten hessischen Förderschulsystems wird nicht in Frage gestellt. Alle Kinder werden jedoch zunächst an der Regelschule angemeldet und haben grundsätzlichen Anspruch in der allgemeinbildenden Schule unterrichtet zu werden. Das Entscheidungsverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in der Hand der Schulleitung in Absprache mit dem Schulamt gebündelt. Hierbei müssen die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Kultusministerin Henzler sagte: "Der Gesetzentwurf nimmt die Vorgaben der UN-Konvention zur Inklusion auf, behält aber das Wohl und die bestmögliche Förderung des einzelnen Kindes im Blick. So wird etwa das Verfahren zur Feststellung von Art, Umfang und Organisation des sonderpädagogischen Förderbedarfs künftig wesentlich vereinfacht."
Selbstständige Schule
Die Unterschiedlichkeit der Anforderungen an die einzelnen Schulen fordert eine Stärkung der Selbstständigkeit der Schulen. Durch den Gesetzentwurf wird den Schulen mehr Selbstständigkeit in den Bereichen Unterrichtsgestaltung, Organisation des Schulbetriebs, Haushaltsführung und Personalführung ermöglicht. "Das bedeutet mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten in den Schulen vor Ort und weniger zentrale Vorgaben", so der Ministerpräsident. Gleichwohl müssten selbstständig arbeitende Schulen die Qualität ihrer Arbeit überprüfen lassen. Kultusministerin Henzler hob hervor, dass Schulen künftig stärker als bisher eigene Profile entwickeln könnten, die auf ihre Schülerinnen und Schüler und auf ihr regionales Umfeld abgestimmt seien.
Verbundschulen
Schulen sollen mehrere Standorte haben können, wenn diese Organisationsform eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit sichert und fördert (Verbundschulen). Das bietet insbesondere in ländlichen Gebieten die Möglichkeit, ein Schulangebot in der Fläche zu sichern und im Grundschulbereich kurze Wege zu erhalten. Damit wird dem demographischen Wandel Rechnung getragen. Auch bekommen Schulen die Möglichkeit, sich zu Schulverbünden zusammenzuschließen, um projektbezogen zusammenzuarbeiten und ihre Haushaltsmittel gemeinsam mit anderen Schulen bewirtschaften zu können. Das ermöglicht insbesondere kleinen Schulen einen effizienten Mitteleinsatz und schafft Synergieeffekte.
Personaldienstleistungsfirmen
Schulen sollen in Fällen, in denen eine vollständige Unterrichtsversorgung nicht gewährleistet werden kann, mit Anbietern von Personaldienstleistungen Verträge schließen können. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei den Schulen. Es muss sichergestellt sein, dass die Bewerber über ausreichende Qualifikationen verfügen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden in einer speziellen Verordnung noch genau geregelt.
Elternmitbestimmung
Die Kontinuität der Elternarbeit soll verbessert werden. Damit die Elternmitbestimmung aufgrund der kurzen Verweildauer der Kinder in einzelnen Schulformen nicht ins Leere läuft, wird ein so genanntes Anschlussmandat geschaffen. Bislang scheiden Eltern als Mitglied der Elternvertretung aus, wenn das Kind, für das das Mandat wahrgenommen wird, die Schulform verlässt. Künftig soll es die Möglichkeit geben, dann in der Elternvertretung zu bleiben, wenn ein weiteres Kind des Elternvertreters die Schulform besucht oder wenn, nachdem ein Kind die Schulform verlassen hat, im darauf folgenden Schuljahr ein Geschwisterkind nachfolgt.
"Wir sind in Hessen in der Schulpolitik auf einem sehr guten Weg. Es herrscht Verlässlichkeit bei der Unterrichtsversorgung und damit Zufriedenheit bei unseren Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Durch eine massive Steigerung des Bildungsbudgets, 1.650 zusätzliche Lehrer allein in den vergangenen beiden Schuljahren und den ständigen Ausbau der Ganztagsangebote haben wir die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft im Sinne der hessischen Schülerinnen und Schüler fortsetzen. Wir wollen keinen Schüler zurück lassen, vielfältige Chancen eröffnen, den Schulen eigenständige Entwicklungsmöglichkeiten bieten und schulpolitischen Dauerstreit vermeiden", sagten Bouffier und Henzler abschließend.
Pressestelle: Staatskanzlei
Pressesprecher: Staatssekretär Michael Bußer, Sprecher der Landesregierung
Telefon: (0611) 32 39 18, Fax: (0611) 32 38 00
E-Mail: presse@stk.hessen.de
"Durch ein modernes Schulgesetz stärken wir die Bildung in unserem Land"
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusministerin Dorothea Henzler haben heute gemeinsam in Wiesbaden den Entwurf zur Neufassung des Hessischen Schulgesetzes vorgestellt. "Wir legen Ihnen heute ein modernes Schulgesetz vor, das die bestmögliche Förderung aller Schülerinnen und Schüler anstrebt, die Schulen vor Ort stärkt und die Schulvielfalt in unserem Land widerspiegelt", sagte der Ministerpräsident und führte weiter aus: "Wir wollen den Schulen einerseits Gelegenheit geben, sich nach ihren besonderen Bedürfnissen zu entwickeln, auf der anderen Seite ihnen die dafür nötigen Werkzeuge in die Hand geben. Dies ist eine Reform mit Augenmaß, die den Schulen die Möglichkeit gibt, sich angemessen weiterzuentwickeln, aber bewusst auf grundlegende Veränderungen der Schullandschaft und Reformhektik verzichtet."
Kultusministerin Henzler sagte, der Gesetzentwurf trage dem übergeordneten Ziel Rechnung, den Schulen durch mehr Eigenverantwortung Rahmenbedingungen zu geben, die es ihnen ermöglichten, jedes Kind nach seinen Begabungen und Talenten zu fördern und so zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. "Bei allen im Gesetz vorgesehenen Veränderungen haben wir uns in erster Linie von der Perspektive der Schulpraxis und des Schulalltags leiten lassen. Wir wollen die Arbeitsbedingungen an den Schulen erleichtern, möglichst viele Gestaltungsfreiräume eröffnen, eigenverantwortliches Arbeiten ermöglichen und dafür bürokratische Hürden beseitigen."
Mittelstufenschule
Um einerseits den Herausforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden, andererseits aber auch den demographischen Wandel – vor allem in ländlichen Regionen – zu berücksichtigen, bedarf es einer Weiterentwicklung der Bildungsgänge für die Haupt- und Realschule. "Deswegen haben wir die Mittelstufenschule im Schulgesetz verankert, mit der die Bildungsgänge von Haupt- und Realschule unter einem Dach zusammengefasst werden können", sagte Bouffier. Damit werde eine Qualitätssteigerung in der Schulausbildung von Haupt- und Realschülern erreicht. Kennzeichen der Mittelstufenschule sollen ganztägige Angebote, mehr Praxisbezug und Berufsorientierung sein. In das Konzept werden die positiven Erfahrungen des SchuB-Modells (Schule und Beruf) übernommen. In Kooperation mit modernen beruflichen Schulen sowie Ausbildungsbetrieben werden berufsbildende Fähigkeiten vermittelt. "Wir haben mit der Mittelstufenschule eine Schule mit einem gemeinsamen Eingang und zwei Ausgängen geschaffen, so dass es auch weiterhin sowohl den qualifizierten Haupt- als auch den qualifizierten Realschulabschluss geben wird", hob der Ministerpräsident hervor. "Die individuelle Förderung aller Kinder ist nur durch ein differenziertes schulisches Angebot möglich, das alle zu ihren jeweils besten Leistungen führt."
Kerncurricula
Mit den in den Kerncurricula verankerten Inhalten, die sich an überfachlichen und fachbezogenen Kompetenzen orientieren, und der damit verbundenen Entschlackung des Stoffes wird auch der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit Rechnung getragen. Sobald diese Kerncurricula für die einzelnen Unterrichtsfächer verabschiedet sind, werden sie die verbindliche Grundlage des Unterrichts an Grundschulen und allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I. Darüber hinaus haben die Schulen die Möglichkeit – wenn sie das wollen – entsprechend ihrer besonderen Schwerpunkte Schulcurricula zu entwickeln.
Inklusion
Entsprechend der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen soll die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt werden. Zentrales Ziel dabei ist es, eine bestmögliche individuelle Förderung für alle Kinder zu ermöglichen. Es bleibt dabei, dass betroffene Schüler weiterhin - zum Zeitpunkt der Erstaufnahme in die Schule als auch zu einem späteren Zeitpunkt - einen Anspruch auf Beschulung in einer Förderschule haben. Die Bedeutung des sehr gut ausgebauten hessischen Förderschulsystems wird nicht in Frage gestellt. Alle Kinder werden jedoch zunächst an der Regelschule angemeldet und haben grundsätzlichen Anspruch in der allgemeinbildenden Schule unterrichtet zu werden. Das Entscheidungsverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird in der Hand der Schulleitung in Absprache mit dem Schulamt gebündelt. Hierbei müssen die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Kultusministerin Henzler sagte: "Der Gesetzentwurf nimmt die Vorgaben der UN-Konvention zur Inklusion auf, behält aber das Wohl und die bestmögliche Förderung des einzelnen Kindes im Blick. So wird etwa das Verfahren zur Feststellung von Art, Umfang und Organisation des sonderpädagogischen Förderbedarfs künftig wesentlich vereinfacht."
Selbstständige Schule
Die Unterschiedlichkeit der Anforderungen an die einzelnen Schulen fordert eine Stärkung der Selbstständigkeit der Schulen. Durch den Gesetzentwurf wird den Schulen mehr Selbstständigkeit in den Bereichen Unterrichtsgestaltung, Organisation des Schulbetriebs, Haushaltsführung und Personalführung ermöglicht. "Das bedeutet mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten in den Schulen vor Ort und weniger zentrale Vorgaben", so der Ministerpräsident. Gleichwohl müssten selbstständig arbeitende Schulen die Qualität ihrer Arbeit überprüfen lassen. Kultusministerin Henzler hob hervor, dass Schulen künftig stärker als bisher eigene Profile entwickeln könnten, die auf ihre Schülerinnen und Schüler und auf ihr regionales Umfeld abgestimmt seien.
Verbundschulen
Schulen sollen mehrere Standorte haben können, wenn diese Organisationsform eine sinnvolle Unterrichts- und Erziehungsarbeit sichert und fördert (Verbundschulen). Das bietet insbesondere in ländlichen Gebieten die Möglichkeit, ein Schulangebot in der Fläche zu sichern und im Grundschulbereich kurze Wege zu erhalten. Damit wird dem demographischen Wandel Rechnung getragen. Auch bekommen Schulen die Möglichkeit, sich zu Schulverbünden zusammenzuschließen, um projektbezogen zusammenzuarbeiten und ihre Haushaltsmittel gemeinsam mit anderen Schulen bewirtschaften zu können. Das ermöglicht insbesondere kleinen Schulen einen effizienten Mitteleinsatz und schafft Synergieeffekte.
Personaldienstleistungsfirmen
Schulen sollen in Fällen, in denen eine vollständige Unterrichtsversorgung nicht gewährleistet werden kann, mit Anbietern von Personaldienstleistungen Verträge schließen können. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei den Schulen. Es muss sichergestellt sein, dass die Bewerber über ausreichende Qualifikationen verfügen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden in einer speziellen Verordnung noch genau geregelt.
Elternmitbestimmung
Die Kontinuität der Elternarbeit soll verbessert werden. Damit die Elternmitbestimmung aufgrund der kurzen Verweildauer der Kinder in einzelnen Schulformen nicht ins Leere läuft, wird ein so genanntes Anschlussmandat geschaffen. Bislang scheiden Eltern als Mitglied der Elternvertretung aus, wenn das Kind, für das das Mandat wahrgenommen wird, die Schulform verlässt. Künftig soll es die Möglichkeit geben, dann in der Elternvertretung zu bleiben, wenn ein weiteres Kind des Elternvertreters die Schulform besucht oder wenn, nachdem ein Kind die Schulform verlassen hat, im darauf folgenden Schuljahr ein Geschwisterkind nachfolgt.
"Wir sind in Hessen in der Schulpolitik auf einem sehr guten Weg. Es herrscht Verlässlichkeit bei der Unterrichtsversorgung und damit Zufriedenheit bei unseren Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern. Durch eine massive Steigerung des Bildungsbudgets, 1.650 zusätzliche Lehrer allein in den vergangenen beiden Schuljahren und den ständigen Ausbau der Ganztagsangebote haben wir die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft im Sinne der hessischen Schülerinnen und Schüler fortsetzen. Wir wollen keinen Schüler zurück lassen, vielfältige Chancen eröffnen, den Schulen eigenständige Entwicklungsmöglichkeiten bieten und schulpolitischen Dauerstreit vermeiden", sagten Bouffier und Henzler abschließend.
Pressestelle: Staatskanzlei
Pressesprecher: Staatssekretär Michael Bußer, Sprecher der Landesregierung
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Über Hessische Landesregierung:
Mitgleider der Hessische Landesregierung: Roland Koch, Ministerpräsident
Dirk Metz, Sprecher der Landesregierung
Michael Boddenberg, Minister für Bundesangelegenheiten
Eva Kühne-Hörmann, Ministerin für Wissenschaft und Kunst
Volker Bouffier, Innenminister
Dieter Posch, Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Karlheinz Weimar, Finanzminister
Silke Lautenschläger, Hessischische Ministerin für Umwelt, Energie, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Jürgen Banzer, Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit
Dorothea Henzler, Kultusministerin
Jörg-Uwe Hahn, Minister für Jusitz, Integration und Europa
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