Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundesländer verbessern Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Pressemitteilung der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), 09.02.2012
Pressemitteilung vom: 09.02.2012 von der Firma Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) aus Düsseldorf

Kurzfassung: Remmel: "Ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Umwelt" Die Bundesländer haben im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbessert. "Wir haben erreicht, dass bei der ...

[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) - 09.02.2012] Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundesländer verbessern Kreislaufwirtschaftsgesetz


Remmel: "Ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Umwelt"

Die Bundesländer haben im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbessert. "Wir haben erreicht, dass bei der Entsorgung von Abfällen Kommunen und private Entsorger weiter gleichberechtigt sind. Es ist ein guter Tag für die Städte und Gemeinden, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Umwelt", sagte Umweltminister Johannes Remmel. "Der Bund wollte es den Privaten ermöglichen, sich bei der Entsorgung die Rosinen herauszupicken. Sie hätten sich auf die Wertstoffe und lukrative Gebiete gestürzt, während für die Städte und Gemeinden nur noch teuer zu entsorgende Abfälle übrig geblieben wären. Das haben wir zum Glück gestoppt", sagte Remmel. Die Einigung sieht vor, dass die Sammel- und Verwertungsleistung eines gewerblichen Sammlers "wesentlich leistungsfähiger" sein muss als das Angebot des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Besonders geschützt sind auch die vertraglich gebundenen Auftragnehmer, die nach Ausschreibung einer Kommune tätig sind.

"Wir haben auch erreicht, dass sich die Kriterien, an der die Leistungs-fähigkeit der gewerblichen Sammlung zu messen ist, ausnahmslos an den ökologischen Zielen der Kreislaufwirtschaft zu orientieren haben", sagte Remmel. Zudem wird die Kosteneffizienz nicht entscheidend sein – Lohndumping kann so entgegengewirkt werden. Der jetzt gefundene Kompromiss ist aber auch ein deutlicher Ansporn für die gewerblichen Sammler. "Die Stärkung des Wettbewerbs kann zu einer Verbesserung des Recyclings führen. Ich fordere die private Entsorgungswirtschaft auf, den Beweis anzutreten, dass sie es besser kann", so Remmel. Neben den wichtigen Änderungen, die NRW mit den anderen Bundesländern durchgesetzt hat, gibt es laut Remmel aber weitere Kritikpunkte: "Es fehlen die notwendigen neuen Impulse für die Abfallvermeidung und von einer Stärkung des Recyclings kann keine Rede sein. Außerdem sind die für das Jahr 2020 angestrebten Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle und für Bau- und Abbruchabfälle vollkommen unambitioniert."


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