Anerkannter Jugendschutz

  • Pressemitteilung der Firma Deutsche Telekom AG, 09.02.2012
Pressemitteilung vom: 09.02.2012 von der Firma Deutsche Telekom AG aus Bonn

Kurzfassung: 09.02.2012 Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Kinder- und Jugendschutzsoftware der Telekom als Jugendschutzprogramm gem. § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt. Die Anerkennung der Kinderschutz Software ist eine ...

[Deutsche Telekom AG - 09.02.2012] Anerkannter Jugendschutz


09.02.2012

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Kinder- und Jugendschutzsoftware der Telekom als Jugendschutzprogramm gem. § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.
Die Anerkennung der Kinderschutz Software ist eine der beiden ersten überhaupt und die erste Anerkennung für ein Unternehmen, die die Jugendschutzkommission auf Basis des 2003 geschlossenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gewährt hat.

Die Kinderschutz-Software bietet Eltern die Möglichkeit, ihren Kindern je nach Altersstufe geeignete Internetangebote frei zu schalten und für sie ungeeignete Inhalte zu blockieren. Die aktuell downloadbare Software ist mit der von der Kommission anerkannten Version nicht identisch. Festnetzkunden der Telekom können die anerkannte Version der Software voraussichtlich ab Ende März 2012 kostenlos herunterladen.


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